Nr. 31 vom 6. August 1994

 

Bauernblatt für Schleswig-Holstein und Hamburg

Autor Dr. agr. Hans Peter Stamp

Logisch?

Die Naturschutzpolitik des früheren Umweltministers, Prof. Dr. Berndt Heydemann, und insbesondere das von ihm gestaltete Landesnaturschutzgesetz sind in den letzten Wochen heftig diskutiert worden. Entgegen zahlreichen Forderungen hat die neue Umweltministerin, Frau Dr. Edda Müller, jedoch wiederholt erklärt, sie wolle eine Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes nicht. Dies überrascht deswegen, weil selbst die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin gesagt hat, das Gesetz sei novellierungsbedürftig. Hinzu kommt neben erheblichen verfassungsrechtlichen Mängeln, dass das Gesetz gerade in seinen naturwissenschaftlichen Grundlagen eher brüchig ist. Hier basiert es auf einem Vorrang der Biotopverbundtheorie. Nun, es gibt durchaus Bereiche, für die die Biotopverbundtheorie passt. Es gibt aber auch Bereiche, in denen sie geradezu schädlich ist und in denen gilt:

Der ökologisch wertvollste Punkt ist die Mitte einer Insel ohne schädigende Einflüsse, und dieser Punkt ist umso wertvoller, je größer die Insel ist.

Es ist zu hoffen, dass das Gesetz insoweit und insgesamt auch naturwissenschaftlich auf stabilere Grundlagen gestellt wird.

Der offensichtlichste Fehler der regierungsamtlichen Naturschutzpolitik liegt allerdings darin, dass ihr Vorrang der Ankaufpolitik vor der Politik des Vertragsnaturschutzes auf einem schlicht falschen Rechen- und Denkansatz beruht. Heydemann hat hierzu ein Rechenbeispiel gebracht. Originalton: "Wenn ich für eine Fläche 20 Jahre lang 500 DM pro Jahr im Rahmen des Vertragsnaturschutzes ausgebe, habe ich am Ende 10000 DM aufgewendet. Wenn ich diese Fläche am Anfang gleich mit 10000 DM ankaufe, gehört sie mir von Anfang an. Wenn ich Vertragsnaturschutz betreibe, gehört sie mir auch nach 20 Jahren nicht." Bedenkt man, dass bei steigender Staatsverschuldung öffentliche Investitionen im Zweifel mit Fremdkapital getätigt werden, ist dies schon eine erstaunliche Aussage. Sie ist es auch, wenn man mit Eigenmitteln finanziert, denn sie geht offensichtlich von einer Verzinsung mit 0 Prozent aus, sozusagen ohne Zins und Zinseszins. Logisch?

Das ändert nichts daran, dass in bestimmten Fällen der Ankauf von Flächen für den Naturschutz besser ist als der Vertragsnaturschutz. Der von der Landesregierung seinerzeit erspähte ökonomische Vorteil der Ankaufpolitik allerdings besteht nicht wirklich.