Nr. 38 vom 23. September 1995

Bauernblatt für Schleswig-Holstein und Hamburg

Autor Dr. agr. Hans Peter Stamp

Logisch?

An dem alten Grundsatz, wonach man jede Mark nur einmal ausgeben kann, hat sich auch in der heutigen Zeit nichts geändert. Er gilt im übrigen auch für Mittel des schleswig-holsteinischen Landeshaushalts. Und doch gibt es eine Szene, bei der man den Eindruck hat, der Grundsatz sei inzwischen außer Kraft gesetzt.

Gedacht ist hier an die zahllosen Landschaftspläne, die aufgrund des neuen Landesnaturschutzgesetzes jetzt aller Orten erstellt werden. Wenn im Zusammenhang mit den Landschaftsplänen hier vom Geld die Rede sein soll, geht es nicht in erster Linie um die Landeszuschüsse für die Kosten der Planerstellung. Im Jahr 1994 sind hierfür 1,27 Mill. DM ausgegeben worden und im Haushalt des laufenden Jahres findet sich ein Ansatz von 1 Mill. DM. Bei über 1000 Gemeinden in Schleswig-Holstein ist das wenig genug.

Nein, in erster Linie soll es hier um die Mittel gehen, die im Landeshaushalt für Biotopprogramme im Agrarbereich zur Verfügung stehen. Obgleich im laufenden Jahr hierfür nur halb soviel zur Verfügung steht, wie Ende der 80er Jahre aufgewendet wurde, findet sich dieser Topf als Geldquelle in fast jedem Landschaftsplanentwurf. In den meisten Entwürfen wimmelt es von Vorschlägen zur Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, das klassische Feld für die Biotopprogramme im Agrarbereich. Rechnet man die Sache jedoch durch, kann einem bange werden: 5,5 Mill. DM auf 1000 Gemeinden verteilt, bedeuten für die einzelne Gemeinde 5500 DM. In den meisten Planentwürfen bedingen die Extensivierungsvorschläge jedoch ein zigfaches davon. 5500 DM sind der Deckungsbeitrag von weniger als 5 ha.

Die einzelnen Gemeindevertretungen müssen es sich also sehr gut überlegen, ob sie sich auf die Biotopprogramme im Agrarbereich als Finanzierungsquelle für Maßnahmen auf Grund von Landschaftsplänen verlassen wollen. In sehr vielen Entwürfen, die in den letzten Monaten auf den Tisch gelegt wurden, gibt es ein gigantisches Missverhältnis zwischen dem, was die Planer zu Papier gebracht haben, und dem, was finanziell umsetzbar ist. Sicherlich, es gibt auch noch andere Geldquellen und für Flächenankäufe beispielsweise stehen 1995 16 Mill. DM im Haushalt. Gleichwohl muss jedem Gemeindevertreter empfohlen werden, sich eines genau zu überlegen: Für wie viele Gemeinden reicht bei bestimmten Finanzierungsvorschlägen das Geld, wie viele müssen demnach leer ausgehen, und wie zuverlässig ist eine Planung auf einer solchen Grundlage?

Danach bleibt zu hoffen, dass die so gewonnenen Erkenntnisse zu mehr Bescheidenheit bei den beschlossenen Plänen führt. Und, um nicht nur vom Geld zu reden: Bei dieser neuen Bescheidenheit gibt es auch in fachlicher Hinsicht einen besonders wichtigen Ansatzpunkt. Auch wenn nach dem Landesnaturschutzgesetz das Biotopverbundsystem verwirklicht werden muss, kann dies nur für Fälle gelten, in denen die Biotopverbundtheorie auch wirklich ökologische Vorteile bringt. Oder anders ausgedrückt: es macht keinen Sinn, alle Biotope miteinander zu vernetzen. Es gibt zahllose Fälle, in denen dies auch ökologische Nachteile bringen würde.