Nr. 51 / 52 vom 21. Dezember 1996

 

Bauernblatt für Schleswig-Holstein und Hamburg

Autor Dr. agr. Hans Peter Stamp

Logisch?

Umweltminister Rainder Steenblock hat es auf der letzten Hauptausschusssitzung noch einmal verdeutlicht: er ist gegen eine Bestimmung im Bundesnaturschutzgesetz, die es ermöglichen würde, Entschädigungen für Eingriffe unterhalb der sogenannten Enteignungsschwelle zu bezahlen. Die Mittel der öffentlichen Haushalte würden niemals für die dann erforderlichen Geldmengen ausreichen, so Steenblocks Begründung. Wie im Bauernblatt vom 07. Dezember 1996 berichtet, hat Bauernverband Otto Dietrich Steensen dem entgegengehalten: "Wir müssen dann davon ausgehen, dass Sie uns in finanzieller Hinsicht für belastbarer halten als die Gesamtheit der öffentlichen Haushalte".

Steensen hat den Minister nachdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine völlige Fehleinschätzung der finanziellen Belastbarkeit der Landwirtschaft handele. Es ist nur zu hoffen, dass die über tausend Gemeindevertretungen in Schleswig-Holstein, wenn sie über Landschaftspläne beschließen, sich die Haltung der Landesregierung zur Finanzierung von Naturschutzauflagen klarmachen. Wer Flächenausweisungen in Landschaftsplänen vornimmt, die später die nach dem Gesetz erforderliche Sicherung durch Schutzgebietsverordnungen nach sich ziehen, muss wissen, was dass für die Bauern bedeutet. Viele Landschaftsplaner und auch viele Gemeindevertreter haben diesen für die Landwirtschaft so lebenswichtigen Aspekt noch nicht klar genug vor Augen. Bei vielen Gemeindevertretern kommt hinzu, dass sie sich ihrer hohen Verantwortung allein deshalb nicht bewusst sind, weil sie meinen, beschließen zu müssen, was Landschaftsplaner in Entwürfe hineinschreiben. Sie selbst sind es, die hier die Verantwortung tragen.

Mancher beruhigt sein Gewissen damit, dass Finanzierungsvorschläge für bestimmte Naturschutzauflagen mit in die Landschaftspläne hineingeschrieben werden. Wer Finanzierungsvorschläge macht, muss sich allerdings auch vergewissern, ob dass dafür erforderliche Geld überhaupt zur Verfügung steht.

Eine der meistverwendeten Finanzierungsvorschläge ist der Hinweis auf die Biotopprogramme im Agrarbereich des Landes Schleswig-Holstein. Nimmt man alle mit diesen Programmen in Zusammenhang gebrachten Finanzierungsvorschläge in den Landschaftsplanentwürfen zusammen, ergibt sich eine Geldmenge in zweistelliger Millionenhöhe.

Vor diesem Hintergrund ist es interessant, wie viel Geld wirklich für neue Extensivierungsverträge nach dem Biotopprogramm zur Verfügung steht.

Insgesamt werden 1997 für derartige Verträge 5,8 Millionen DM ausgegeben werden. Davon allerdings entfallen 5,2 Millionen DM auf bereits laufende Verträge. Für neue Verträge werden also maximal 600.000 DM zur Verfügung stehen. Hiervon allerdings muss noch der Betrag abgezogen werden, der zur Fortsetzung gerade ausgelaufener Verträge gebraucht wird. Wenn dann vielleicht am Ende die Hälfte davon übrig bleibt, sind dass gerade 300 DM pro Gemeinde.

Für Eingriffe durch Verordnungen, wenn sie sich unterhalb der Enteignungsschwelle befinden, wird es also nichts geben und für neu abzuschließende Extensivierungsverträge fast nichts. Und da nach wiederholtem Bekunden seitens der Landesregierung Fälle oberhalb der Enteignungsschwelle nicht eintreten werden, wird es auch insoweit nichts geben. Nichts plus fast nichts plus nichts ist als finanzielle Perspektive für zusätzliche Aktivitäten im Naturschutz erschreckend wenig. Den Bauern bereitet dies berechtigte Sorgen.