Nr. 13 vom 29. März 1997

 

Bauernblatt für Schleswig-Holstein und Hamburg

Autor Dr. agr. Hans Peter Stamp

Logisch?

Allgemein sollte man es vermeiden, Fragen mit Gegenfragen zu beantworten. Manchmal allerdings ist eine geeignete Gegenfrage das beste Mittel, Klarheit zu schaffen. So ist es auch bei einer Frage, die Umweltminister Steenblock zur "Novel - Food" - Verordnung gestellt hat, zu den Vorschriften, die die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel regeln.

Steenblock in einer Pressemitteilung: "Welchem Verbraucher nützt es bei seiner Kaufentscheidung, wenn die gentechnisch veränderte Zuckerrübe zwar gekennzeichnet werden muss, der aus ihr gewonnene Zucker aber ungekennzeichnet im Regal des Supermarktes liegt?"

Der europäische Verordnungsgeber hatte bekanntlich geregelt, dass Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen, in denen Merkmale oder Eigenschaften wie Zusammensetzung, Nährwert, nutritive Wirkung und Verwendungszweck gegenüber bestehenden Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verändert worden sind. Und was fast noch wichtiger ist, der Verordnungsgeber hat geregelt, dass derartige Veränderungen mit wissenschaftlichen Methoden nachweisbar sein müssen. Dies war deshalb so wichtig, weil eine Vorschrift nur dann einen Sinn hat, wenn sie auch überprüfbar ist.

Im Rübenzucker aber ist von dem, was die gentechnisch veränderte Rübe von einer unveränderten Rübe unterscheidet, nichts enthalten. Ähnlich wie bei reinem Speiseöl ist reiner Zucker chemisch genau definiert, die gentechnisch veränderten Pflanzenteile, wo auch immer sie sich befinden, im Zucker oder Öl sind sie nicht.

Es fehlt jetzt also nur noch die Gegenfrage:

"Welchem Verbraucher nützt es bei seiner Kaufentscheidung, wenn der aus gentechnisch veränderten Zuckerrüben gewonnene Zucker gekennzeichnet im Regal des Supermarktes liegt?"

Die Antwort auf diese Frage müsste eigentlich klar sein, denn, wenn es zwischen Zucker und Zucker keinen Unterschied gibt, kann es auch keinen bestimmten Nutzen des Verbrauchers geben.

Die Gegenfrage offenbart eines: Dem Minister ging es bei seiner Frage gar nicht um den Nutzen des Verbrauchers. Es ging ihm um etwas ganz anderes. Er wollte, so muss man annehmen, den Verbraucher instrumentalisieren, um etwas Bestimmtes durchzusetzen, nämlich seine eigene ablehnende Haltung gegenüber der Gentechnologie überhaupt.

Vor diesem Hintergrund war es durchaus folgerichtig, dass der Minister auch eine Kennzeichnungspflicht für Schweine und Hühner gefordert hat, die mit gentechnisch verändertem Mais gefüttert worden sind. Einen Nutzen für den Verbraucher hätte dies aber ebenso wenig, wie bei Zucker und Öl.

Wer als Ziel die Verhinderung der Gentechnologie hat, müsste konsequent unsere gesamte Erde entsprechend kennzeichnen, da Substanzen, für die in irgendeiner Weise ein gentechnologischer Zusammenhang besteht, allgegenwärtig sind. Denn, wenn die eben genannten Hühner zu kennzeichnen sind, sind es selbstverständlich mit gleicher Berechtigung auch deren Fäkalien. Die Menschen die diese Hühner essen, müssten dann auch gekennzeichnet werden und .... aber lassen wir das, weil es jetzt anfängt, unappetitlich zu werden.