Nr. 10 vom 7. März 1998

 

Bauernblatt für Schleswig-Holstein und Hamburg

Autor Dr. agr. Hans Peter Stamp

Logisch?

Es hat von verschiedenen Seiten den Vorwurf gegeben, der Entwurf des Landschaftsprogramms sei zu spät vorgelegt worden, und jetzt werde er verschleppt. Um die Frage, ob der Entwurf zu spät vorgelegt wurde, soll es hier nicht gehen. Wer jedoch behauptet, der Plan werde verschleppt, ist an einem brauchbaren Plan nicht interessiert, oder er hat ihn noch nicht gelesen. Die Frist zur Stellungnahme wurde bis zum 31. Juli 1998 verlängert, nicht etwa mit dem Ziel, die Sache zu verschleppen, sondern, u.a. auf die Forderung von Präsident Steensen, deswegen, weil Umfang und Art des Entwurfs eine längere Bearbeitungsfrist bei den betroffenen Grundeigentümern und bei allen übrigen Beteiligten erfordern. Aus Sicht der Betroffenen geht es in erster Linie um die völlig einseitige Behandlung von Naturschutzvisionen und um den Verzicht auf die Abwägung mit sonstigen Anforderungen. Der Entwurf enthält auf seinen über 300 Seiten fast ausschließlich die Formulierung von Zielvorstellungen, Leitbildern, Flächenansprüchen und Anforderungen des Naturschutzes. Eine Querschnittsorientierung vermisst man fast vollständig.

Insgesamt geht die Problematik um den Entwurf jedoch noch weit darüber hinaus. Im Prinzip ist der Entwurf für jeden, der sich mit ihm befassen muss, eine Zumutung. Um es anders auszudrücken: die Menschen sind landauf und landein dabei, schlicht Korrektur zu lesen. Hätte z.B. irgendwer im Landesamt oder im Ministerium, der etwas von der Thematik Düngeverordnung versteht, den Entwurf vor Herausgabe nur flüchtig gelesen, wäre die Seite 131 so nicht herausgegeben worden. Auf sieben Zeilen finden sich dort mindestens vier!! schwere Fehler: Es heißt dort u.a. "Für den allgemeinen flächenhaften Grundwasserschutz ist in Schleswig-Holstein die Gülleverordnung vom 27. Juni 1989 in Kraft." Wahr ist: Die Gülleverordnung war bei Herausgabe des Entwurfs zum Landschaftsprogramm seit rund einem Jahr außer Kraft. Sie war durch die Düngeverordnung ersetzt worden! Weiter heißt es im Entwurf: "Eine Düngemittelverordnung als nationale Umsetzung wesentlicher Teile der EG-Nitratrichtlinie vom 12. November 1991 wird auf Bundesebene erarbeitet." Wahr ist: Es geht hier nicht um die Düngemittelverordnung, sondern um die Düngeverordnung. Die Düngeverordnung wurde außerdem bei Herausgabe des Entwurfs zum Landschaftsprogramm nicht etwa erst erarbeitet, sie war bereits seit über einem Jahr in Kraft. Die EG-Nitratrichtlinie ist auch nicht vom 12. November 1991, sondern vom 12. Dezember 1991. Im übrigen dient die Düngeverordnung nicht nur "der nationalen Umsetzung wesentlicher Teile der EG-Nitratrichtlinie", sondern in erster Linie der näheren Bestimmung der guten fachlichen Praxis nach dem Düngemittelgesetz. Dies alles scheint den Autoren nicht geläufig zu sein. Dabei ist die Seite 131 nicht etwa nur ein Ausrutscher. Fehler dieser Art finden sich, zwar in nicht ganz so geballter Form, aber doch vielfältig. Lächerlich z.B. ist schließlich die Ansiedlung der Papageienstatistik (S. 175) in einem Landschaftsprogramm für das Land Schleswig-Holstein, wobei der Rückgang der Papageien im Kreis Herzogtum Lauenburg besonders dramatisch zu sein scheint. Wenn als Hauptbelastungsstoff im Baumschulgebiet Simazin benannt wird, spricht das ebenfalls für sich. Im übrigen wimmelt es von Annahmen und Vermutungen anstelle von Fakten. Schlimm ist schließlich die schlechte Lesbarkeit wegen Umfang und Art der Darstellung. Wenn es inzwischen Amtsverwaltungen gibt, die sich gezwungen sehen, Architekturbüros mit der Durchsicht des Entwurfs zu beauftragen, müsste das Maß eigentlich voll sein. Es werden Steuermittel dafür aufgewendet, etwas durchzusehen, was woanders mit Steuermitteln erstellt wurde, wobei dort offensichtlich nicht Korrektur gelesen wurde. Jetzt liest das ganze Land Korrektur, außer einigen, denen es offensichtlich auf Brauchbarkeit nicht ankommt. Der große Umfang des Entwurfs verursacht sowieso unnötige Kosten, aber die werden ja aus dem Topf für Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung bezahlt: schöne Öffentlichkeitsarbeit!