Nr. 24 vom 13. Juni 1998

 

Bauernblatt für Schleswig-Holstein und Hamburg

Autor Dr. agr. Hans Peter Stamp

Logisch?

Im Februar haben wir an dieser Stelle über eine Studie der Autoren Waibel und Fleischer geschrieben, die der Öffentlichkeit damals noch nicht vorlag, und in der es um angebliche Schäden durch den chemischen Pflanzenschutz mit einem Gesamtbetrag von 252 Mio. DM gehen sollte. Der Haupttenor der Berichterstattung vieler Zeitungen hatte damals auf der Tatsache gelegen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium als Auftraggeber die Studie noch nicht veröffentlicht hatte. Es ging um die angebliche Unterdrückung der Wahrheit. Schon damals war klar: Das BML hinderte, wie es damals inoffiziell hieß, die Autoren nicht daran, die Studie selbst zu veröffentlichen. Offensichtlich wollte das BML sich nur nicht zu sehr mit einer fachlich mangelhaften Arbeit in Verbindung bringen lassen. Inzwischen liegt in der Sache eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage vor, die unsere damalige Einschätzung in allen wichtigen Punkten bestätigt.

Zur Frage der Veröffentlichung heißt es in der Antwort: "Wegen der methodischen und inhaltlichen Schwierigkeiten hat das BML davon abgesehen, die Untersuchung selbst zu veröffentlichen, sich jedoch nicht gegen eine Veröffentlichung ... durch den Autor ausgesprochen...".

Dann stellt die Bundesregierung zunächst klar, dass auch die umstrittene Studie eine "deutlich wohlfahrtserhöhende Wirkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bestätige". Nur in der Höhe dieser Wirkung haben Waibel und Fleischer sich offensichtlich gehörig "nach unten" vertan. Hierzu sagt die Bundesregierung, allein unter Verwendung von aktuelleren Arbeiten in der Literatur habe die Biologische Bundesanstalt (BBA) einen ca. dreifach höheren Nutzen geschätzt.

Zu den von Waibel und Fleischer behaupteten Kosten der Krebsrisiken durch Pflanzenschutzmittel hatten wir im Februar festgestellt: "Derartige Kosten sind aus der Luft gegriffen. Mittel mit Krebs erzeugenden Wirkungen werden nicht zugelassen. Diverse renommierte Institute, u.a. die BBA, haben sich zu dieser Thematik gerade in jüngster Zeit klar geäußert." Ähnlich äußert sich jetzt die Bundesregierung: "Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Wirkstoffen, bei denen ein Verdacht auf krebserregende Eigenschaften festgestellt wurde, wurde durch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verboten".

Kritisch beleuchtet haben wir die 10 Mio. DM, die von Waibel und Fleischer dem Rückgang der Artenvielfalt zugerechnet wurden, und darauf hingewiesen, dass es keine Beweise dafür gibt, dass jemals eine Art totgespritzt wurde. Hierzu jetzt die Bundesregierung: "Es ist der Bundesregierung kein Fall bekannt, bei dem die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zum Aussterben einer Art geführt hat."

So wird die Studie, die damals nicht nur bei den Grünen sehr beliebt war, Stück für Stück auseinander genommen. Vor allem die Aussage, wonach der Bundesregierung in Deutschland keine Fälle bekannt sind, in denen Pflanzenschutzmittel bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung zu akuten und chronischen Gesundheitsschäden geführt haben, dürfte für Klarheit sorgen. Interessant ist schließlich der Hinweis der Regierung auf die Punkte, in denen möglichen Vorteilen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln durch die Autoren der Studie gar nicht erst nachgegangen wurde. Hierzu die parlamentarische Antwort

wörtlich: "Auch ein möglicher externer Nutzen, wie er durch Vermeidung des Entstehens von Pilzgiften (Mykotoxinen), Vermeidung von Bodenerosion oder der Sicherstellung der Produktion qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel in ausreichender Menge entstehen kann, sollte aus der Sicht der Bundesregierung in die Berechnung einbezogen werden."