Agenda 21, Wald und Forst

Eine Ausarbeitung für die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW)

von Dr. Hans Peter Stamp (Bauernverband Schleswig-Holstein e.V.) Mitglied des "Arbeitskreises Landespflege" der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Schleswig-Holstein

Von demselben Autor können Sie auch eine ähnliche Ausarbeitung zu dem Themenkomplex Nachhaltigkeit und Agenda 21 am Beispiel der Landwirtschaft einsehen

 

Gliederung:

1 Was will die Agenda 21?

  • 1.1 Allgemein

    1.1.1 Der Grundsatz der Agenda 21

    1.1.2 Verdoppelung der Erdbevölkerung

    1.1.3 Seit 1996 läuft die Diskussion bei uns

    1.1.4 Bündnis 90/ Die Grünen machen daraus ein reines Umweltpapier

    1.1.5 Kommunale Agenden gehen teilweise am eigentlichen Dokument vorbei

    1.1.6 Kein Vorrang für die Ökologie vor Ökonomie und Sozialem

    1.1.7 1992 in Rio de Janeiro

    1.1.8 Der Aufbau der Agenda

  • 1.1.8.1 Sozialen und wirtschaftlichen Dimensionen

    1.1.8.2 Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung.

    1.1.8.3 Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen

    1.1.8.4 Möglichkeiten der Umsetzung

  • 1.2 Speziell für Wald und Forst

  • 2 Bekämpfung der Entwaldung/Das Kapitel 11

  • 2.1 Aufrechterhaltung der vielfältigen Rolle und Funktionen aller Waldarten, Waldgebiete und Gehölzflächen

    2.1.1 Grundsätzliches

    2.1.2 Ziele

    2.1.3 Maßnahmen

    2.1.4 Wichtig! Ausbildung

    2.2 Verbesserung des Schutzes der nachhaltigen Bewirtschaftung und der Erhaltung aller Wälder und Begrünung degradierter Flächen durch Wiederherstellung von Wäldern, Aufforstungs-, Wiederaufforstungs- und andere Sanierungsmaßnahmen

    2.2.1 Grundsätzliches

    2.2.2 Die Ziele dieses Programmbereichs:

    2.2.3 Maßnahmen

    2.2.4 Auch hier Ausbildung

    2.3 Förderung einer effizienten Nutzung und Zustandsbewertung zur Wiederherstellung der vollen Wertschätzung der von Wäldern, Waldgebieten und Gehölzflächen erzielten Güter und Dienstleistungen

    2.4 Schaffung und/oder Stärkung vorhandener Kapazitäten für die Planung, Zustandsbewertung und systematische Beobachtung der Wälder sowie damit zusammenhängender Programme, Projekte und Aktivitäten einschließlich des gewerbsmäßigen Handels und der Weiterverarbeitung.

    2.4.1 Grundsätzliches

    2.4.2 Ziele

    2.4.3 Maßnahmen

  • 3 Schutz des Waldes nicht nur im Kapitel 11

  • 3.1 Kapitel 7

    3.2 Kapitel 8

    3.3 Kapitel 9

    3.3.1 Einführung von Umweltschutz- und Meßtechniken

    3.3.2 Beobachtung und systematische Bewertung

    3.3.3 Austausch von Informationen

    3.3.4 Kapazitäten zur Abschätzung und Minderung

    3.3.5 Regionale Abkommen

    3.3.6 Strategien

    3.4 Kapitel 12

    3.5 Kapitel 13

    3.6 Kapitel 14

    3.7 Kapitel 15 und 16

    3.8 Kapitel 18

  • 4 Die Produkte des Waldes

  • 4.1 Holz als Stoff der Zukunft

    4.1.1 Energie als Schwerpunkt

  • 4.1.1.1 Abschnitt 7.46

    4.1.1.2 Abschnitt 7.47

  • 4.1.2 Aber auch mehr als Energie bis hin zu forstlichen Dienstleistungen

  • 4.1.2.1 Der Rohstoff Holz

    4.1.2.2 Forstliche Dienstleistungen

  • 4.2 Nichtholzprodukte

    4.3 Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

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    2. Was will die Agenda 21?
      1.  
      2. Allgemein
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        2. Der Grundsatz der Agenda 21
        3. "Die Menschheit steht an einem entscheidenden Punkt ihrer Geschichte. Wir erleben eine zunehmende Ungleichheit zwischen Völkern und innerhalb von Völkern, eine immer größere Armut, immer mehr Hunger, Krankheit und Analphabetentum sowie eine fortschreitende Schädigung der Ökosysteme von denen unser Wohlergehen abhängt. Durch eine Vereinigung von Umwelt- und Entwicklungsinteressen und ihre stärkere Beachtung kann es uns jedoch gelingen, die Deckung der Grundbedürfnisse, die Verbesserung des Lebensstandards aller Menschen, einen größeren Schutz und eine bessere Bewirtschaftung der Ökosysteme und eine gesicherte gedeihlichere Zukunft zu gewährleisten. Das vermag keine Nation allein zu erreichen, während es uns gemeinsam gelingen kann: in einer globalen Partnerschaft, die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist". Das ist der erste Absatz der Präambel der Agenda.
        4. Verdoppelung der Erdbevölkerung
        5. "Aller Voraussicht nach wird die Weltbevölkerung bis zum Jahre 2020 auf über acht Milliarden gestiegen sein", heißt es an einer Stelle wörtlich. Woanders wird herausgestellt, daß die Bevölkerung der Erde sich langfristig noch einmal verdoppeln wird. Die Agenda sagt dies als Prognose und bringt kaum, zumindest keine deutlichen, Hinweise darauf, daß eine solche Entwicklung verhindert oder gesteuert werden soll. Sie befaßt sich vielmehr vorrangig mit den konkreten Aufgaben, die aus dieser Prognose erwachsen. Hier ist ganz offenbar sehr viel Rücksicht auf Empfindlichkeiten in der Dritten Welt genommen worden.

          Die Zielsetzung ist damit aber klar: Die Deckung der Grundbedürfnisse, die Verbesserung des Lebensstandards aller Menschen, einen größeren Schutz und eine bessere Bewirtschaftung der Ökosysteme, und dies alles vor dem Hintergrund einer sich noch einmal verdoppelnden Erdbevölkerung.

        6. Seit 1996 läuft die Diskussion bei uns
        7. Die Diskussion um die Agenda 21 hat in Deutschland eigentlich erst 1996 so richtig begonnen, obgleich die Agenda schon 1992 verabschiedet wurde. Einer der Gründe für die verspätete Behandlung ist die Tatsache, daß die deutsche Übersetzung erst mit dreijähriger Verspätung erschien. Sie ist kostenfrei beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Postfach 120629, 53048 Bonn) erhältlich, wobei die neuere Auflage von 1997 mit einem umfangreichen Stichwortverzeichnis ausgestattet ist.

          Viele befassen sich nach wie vor mit diesem Dokument, ohne die Inhalte tatsächlich zu kennen. Viele auch instrumentalisieren die Agenda 21 für ihre politischen oder anderen Zwecke. Das gilt insbesondere für Bündnis 90/Die Grünen und Teile des organisierten Umweltschutzes. Es scheint sich herumgesprochen zu haben, daß es bei der Agenda um das Prinzip nachhaltiger Nutzungen geht. Mehr nehmen viele Menschen vom Inhalt der Agenda nicht zur Kenntnis und reflektieren dann das, was sie selbst unter Nachhaltigkeit verstehen so, als ginge es dabei um den Inhalt der Agenda.

          Sieht man sich die Agenda 21 näher an, stellt man fest, daß die wichtigsten Akzente auf der Zusammenarbeit von Entwicklungs- und Umweltpolitik bzw. auf dem Bereich der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung liegen. Die größten Defizite im Zusammenhang mit der Agenda 21 liegen in Deutschland darin, daß die Menschen mit ihren Inhalten weitgehend nicht vertraut sind. Die vorliegende Schrift will einen Beitrag zur Lösung dieses Problems speziell für den Bereich Forst und Wald leisten.

        8. Bündnis 90/ Die Grünen machen daraus ein reines Umweltpapier
        9. Anläßlich der Auftaktveranstaltung im September 1996 im Kieler Landeshaus hat der schleswig-holsteinische Umweltminister Rainder Steenblock über angebliche Inhalte der Agenda 21 gesprochen, die teilweise nicht einmal im Ansatz in der Agenda enthalten sind. So schloß er sich ausdrücklich der Bewertung des Wuppertal-Instituts in der dortigen Studie "Zukunftsfähiges Deutschland" an. In der Studie wird u.a. zur Erfüllung des Postulats der Nachhaltigkeit eine flächendeckende Umstellung auf den ökologischen Landbau bis zum Jahre 2010 gefordert. Die zu dieser Frage immer wieder zitierte Wuppertalstudie erwähnt übrigens die Agenda 21 überhaupt nicht. Es findet sich zwar der eine oder andere Hinweis auf die Konferenzen von Rio, aber keine konkreten Hinweise auf das Agendadokument. Dies hätte diejenigen, die sich unter Umgehung der Lektüre der Agenda selbst der Thesen des Wuppertal-Instituts bedient haben, eigentlich stutzig machen müssen.

          In dem später erschienenen Tagungsband fielen die entsprechende Anmerkung Steenblocks größtenteils dem Kürzungsstift zum Opfer. Tatsächlich kommt das Wort "Ökologischer Landbau" nämlich in der Agenda 21 überhaupt nicht vor. Es gibt in dem 300-seitigen Werk fünf Zeilen zu dem Stichwort "Ökologische Landwirtschaft", womit allerdings ein weitergehender Begriffsinhalt gemeint ist, als bei dem deutschen Begriffsinhalt des Wortes "Ökologischer Landbau". An diesem Beispiel aus der Landwirtschaft wird bereits deutlich, daß zwischen dem wirklichen Inhalt der Agenda und dem was gelegentlich "hineingelesen" wird, beachtliche Unterschiede sind. Die Landwirtschaft der Agenda 21 soll schon bis zum Jahr 2050 ihre Erzeugung noch einmal verdoppeln, sie soll intensiviert werden und dies mit den Instrumenten Integrierte Düngung, Integrierter Pflanzenschutz und gentechnologie.

        10. Kommunale Agenden gehen teilweise am eigentlichen Dokument vorbei
        11. Kommunale Agenden, die in großer Zahl verabschiedet werden, gehen teilweise ebenfalls am eigentlichen Dokument vorbei. So werden Inhalte bearbeitet, die gar nicht Inhalte der Agenda sind. Häufig wird auch übersehen, daß die kommunalen Agenden durch Kapitel 28 der Agenda einen klaren Handlungsrahmen haben. Es geht dabei im Schwerpunkt um einen Konsultationsprozeß mit den Bürgern und um den Dialog.

          Daneben sind die Kommunen auch außerhalb des Kapitels 28 an vielen Stellen angesprochen, immer dann nämlich, wenn die Kommunen Aufgaben haben, bei denen es, wie bei jedem einzelnen Bürger auf Agenda-gemäßes Handeln ankommt (siehe unten Näheres). Das aber ist nicht unbedingt Anliegen des Kapitels 28, also der kommunalen Agenden.

        12. Kein Vorrang für die Ökologie vor Ökonomie und Sozialem
        13. Die Agenda 21 ist getragen von dem Dreieck Ökonomie, Ökologie und Soziales. Diese drei Elemente sind gleichrangig. Mißverständnisse, die auf einen Vorrang der Ökologie hinauslaufen, gehen u.a. auf die äußere Aufmachung der deutschen Übersetzung zurück. Sie trägt nämlich über dem Titel "Agenda 21" einen scheinbaren Obertitel "Umweltpolitik". Dieser scheinbare Obertitel ist in Wirklichkeit kein Teil der deutschen Übersetzung der Agenda. Es handelt sich vielmehr um den Namen der Buchreihe, in der das Bonner Umweltministerium die deutsche Übersetzung herausgegeben hat.
        14. 1992 in Rio de Janeiro
        15. Im Juni 1992 wurde in Rio de Janeiro auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung unter anderem die Agenda 21 verabschiedet. 178 Staaten, unter ihnen Deutschland, einigten sich auf dieses Dokument zur Entwicklungs- und Umweltpolitik im 21. Jahrhundert (daher: 21). Das Wort Agenda ist lateinisch und bedeutet: "das, was wir machen müssen".. oder "das zu machende". Im angelsächsischen Sprachraum hat das Wort sich auch als Fremdwort mit der Bedeutung "Tagesordnung" eingebürgert.
        16. Der Aufbau der Agenda
        17. Die etwa 300 seitige Agenda besteht aus einer Präambel von knapp einer Seite Länge und ansonsten aus vier Teilen. Der erste dieser Teile beschreibt die
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          2. Sozialen und wirtschaftlichen Dimensionen
          3. des Problems. und so lautet auch die Überschrift des Teils. Man beachte, daß es nicht heißt: "soziale, wirtschaftliche und ökologische Dimensione"". Schon insoweit muß es als höchst problematisch angesehen werden, wenn der Ökologie von einigen ein Vorrang vor der Ökonomie und dem Sozialen eingeräumt wird und die Agenda als fast reines Umweltpapier verstanden wird.
          4. Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung.
          5. Der zweite Teil nimmt vom gesamten Inhalt mehr als die Hälfte ein und hat die bezeichnende Überschrift "Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung".

            Hauptinhalt der Agenda ist also ganz offenbar die Entwicklung, und wenn es um die Erhaltung von Ressourcen geht, steht deren Bewirtschaftung im Vordergrund. Unter den 14 Kapiteln dieses Abschnittes ist u.a. das Kapitel zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu finden. Daraus und auch aus dem Inhalt des Kapitels ergibt sich, daß die Agenda 21 nicht den Schutz der Natur um ihrer selbst willen kennt, sondern als Schutz der Lebensgrundlagen des Menschen. Das Kapitel zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ist in bezeichnender Weise zwischen dem eigentlichen "Landwirtschaftskapitel" und einem uneingeschränkt positiven Kapitel zur Gentechnologie angeordnet. Daraus und auch aus dem Text muß man entnehmen, daß biologische Vielfalt und genetische Ressourcen quasi gleichgesetzt werden.

          6. Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen
          7. Der dritte Teil wird von einer eigenen Präambel eingeleitet . Die Agenda hat also streng genommen zwei Präambeln. Der dritte Teil ist vom Umfang her der kürzeste und trägt den Titel "Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen". Dabei geht es vor allem um eine Einbindung aller gesellschaftlichen Schichten mit einer deutlichen Betonung der privaten Wirtschaft.
          8. Möglichkeiten der Umsetzung

        Der vierte Teil heißt "Möglichkeiten der Umsetzung". Er besteht aus acht der insgesamt 40 Kapitel, von denen alleine vier den Bereichen Ausbildung, Wissenschaft, Technologie gewidmet sind. Wenn Geld der Mittelpunkt der Dinge ist, ist das erste Kapitel des vierten Teils das wichtigste.

      3. Speziell für Wald und Forst

      Die Agenda 21 bringt an vielen Stellen Hinweise zu Forst und Wald. Nach den zentralen Themen Ernährung, Gesundheit, wirtschaftliche Entwicklung und Wasserversorgung nehmen Forst und Wald durchaus einen beachtlichen Raum ein. Die Agenda 21 umfaßt als Gesamtdokument 40 Kapitel auf 300 Seiten. Das Thema Wald findet besondere Berücksichtigung im 11. Kapitel, das einen Umfang von elf Seiten hat. Darüber hinaus gibt es in etlichen weiteren Kapiteln diverse Hinweise. Entsprechend sind die nachfolgenden Ausführungen gegliedert.

    3. Bekämpfung der Entwaldung/Das Kapitel 11
    4. Das Kapitel 11 trägt die Überschrift "Bekämpfung der Entwaldung". Damit wäre das wichtigste Anliegen durch die Gesetzeslage in Deutschland in vorbildlicher Weise erfüllt, indem die Entwaldung in Deutschland gesetzlich verboten ist. Das 11. Kapitel enthält darüber hinaus aber eine Fülle von Aspekten, die ebenfalls beachtlich sind. Das Kapitel ist in vier Abschnitte untergliedert, deren wichtigste Inhalte nachstehend wiedergegeben sind. Teilweise ergeben sich die wichtigsten Aspekte bereits aus den Überschriften.
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      2. Aufrechterhaltung der vielfältigen Rolle und Funktionen aller Waldarten, Waldgebiete und Gehölzflächen
        1. Grundsätzliches
        2. In Abschnitt 11.1 heißt es hierzu u.a.: "Die politischen Konzepte, Verfahren und Mechanismen zur Unterstützung und Stärkung der vielfältigen ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rolle der Bäume, Wälder und Waldgebiete weisen gravierende Schwachpunkte auf. Viele Industrieländer sind mit den Auswirkungen von Schadstoffeinträgen aus der Luft und Brandschäden in ihren Wäldern konfrontiert. Häufig sind wirksamere Maßnahmen und Ansätze

          auf nationaler Ebene erforderlich, um Verbesserungen und eine größere Harmonisierung in folgenden Bereichen zu erreichen:

          bei der Erarbeitung von politischen Handlungskonzepten, Plänen und Programmen, bei gesetzlichen Maßnahmen und Instrumentarien, bei Entwicklungsstrukturen, bei der Beteiligung der Öffentlichkeit ... , nichtstaatlicher Organisationen sowie ... bei der Heranbildung fachspezifischer und fachübergreifender Fähigkeiten und der verstärkten Qualifizierung der Menschen, bei der forstlichen Beratung und der Aufklärung der Öffentlichkeit, beim vorhandenen Forschungspotential und seiner Unterstützung, ... . Dies ist besonders wichtig, will man zu einem vernünftigen und ganzheitlichen Ansatz für die nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung der Wälder kommen.

        3. Ziele
        4. Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:

          a) Stärkung der mit forstwirtschaftlichen Fragen befaßten nationalen Institutionen, Erhöhung des Wirkungsbereichs und des Wirkungsgrads von Maßnahmen im Rahmen der Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung der Wälder und die schonende Nutzung und Erzeugung der waldspezifischen Güter und Dienstleistungen sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern dauerhaft zu gewährleisten; bis zum Jahr 2000 Ausbau der Kapazitäten und des Leistungspotentials nationaler Institutionen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich das für den Schutz und den Erhalt der Wälder erforderliche Wissen anzueignen und ihren Wirkungsbereich zu erweitern und damit auch den Wirkungsgrad der Programme und Maßnahmen im Rahmen der Bewirtschaftung und Entwicklung der Wälder zu steigern;

          b) Ausbau und Verbesserung der menschlichen, technischen und beruflichen Qualifikationen sowie der Fachkenntnisse und Fähigkeiten, um politische Handlungskonzepte sowie entsprechende Pläne, Programme, Forschungsvorhaben und Projekte wirksam erarbeiten und durchführen zu können, die sich mit der Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung aller Waldarten und forstlichen Ressourcen, darunter auch Waldgebieten, sowie mit anderen Bereichen befassen, aus denen ein forstwirtschaftlicher Nutzen gezogen werden kann.

        5. Maßnahmen
        6. Zu den wichtigsten Maßnahmen in diesem Zusammenhang gehören:

          a) die Straffung und Stärkung von Verwaltungsstrukturen und -mechanismen, wozu unter anderem auch die Sicherstellung einer angemessenen Personalausstattung und von Aufgabenverteilung, die Dezentralisierung der Entscheidungsfindung, die Bereitstellung von Infrastrukturanlagen und -einrichtungen, die sektorübergreifende Koordinierung und ein funktionierendes Kommunikationssystem gehören;

          b) die Förderung der Beteiligung des privaten Sektors, der Gewerkschaften, ländlicher Genossenschaften, örtlicher Gemeinschaften, eingeborener Bevölkerungsgruppen, der Jugend, der Frauen, von Nutzergruppen und nichtstaatlichen Organisationen an waldbezogenen Aktivitäten und des Zugangs zu Informationen und Ausbildungsprogrammen im nationalen Bereich;

          c) die Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung von Maßnahmen und Programmen für alle Wald- und Vegetationsarten, einschließlich anderer dazugehöriger Flächen und forstlicher Ressourcen, und ihre Verknüpfung mit anderen Landnutzungen und entwicklungspolitischen Leitlinien und der Gesetzgebung; Förderung einer angemessenen Gesetzgebung und anderer Maßnahmen, um eine Basis für die Verhinderung unkontrollierter Umwandlungen in andere Nutzungsarten zu schaffen;

          d) die Erarbeitung und Umsetzung von Plänen und Programmen, wozu auch die Festlegung nationaler und gegebenenfalls regionaler und subregionaler Ziele, Programme und Kriterien für deren Durchführung und anschließende Verbesserung gehören;

          e) der Aufbau, der Ausbau und die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Systems der forstlichen Beratung und der Aufklärung der Bevölkerung, um ein besseres Bewußtsein, eine höhere Wertschätzung und eine bessere Bewirtschaftung der Wälder unter Berücksichtigung der vielfältigen Rollen und Wertleistungen der Bäume, Wälder und Waldgebiete zu gewährleisten;

          f) die Schaffung und/oder der Ausbau von Institutionen für die forstliche Aus- und Weiterbildung sowie der Forst- und Holzwirtschaft, um einen ausreichenden Bestand an ausgebildeten Kräften auf der fachlichen, technischen und berufsspezifischen Ebene heranzubilden, wobei insbesondere junge Menschen und Frauen berücksichtigt werden sollen;

          g) die Schaffung neuer und der Ausbau vorhandener Möglichkeiten für mit den verschiedenen Aspekten der Wälder und der forstwirtschaftlichen Erzeugnisse befaßten Forschungsarbeiten, beispielsweise im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder, der Erforschung der biologischen Vielfalt, der Auswirkungen von Schadstoffeinträgen aus der Luft, der traditionellen Nutzungen der forstlichen Ressourcen durch ortsansässige und indigene Bevölkerungsgruppen und der Steigerung der auf dem Markt erzielten Erlöse und anderer marktwirtschaftlich nicht erfaßbarer Wertleistungen, die sich aus der Bewirtschaftung der Wälder ergeben.

        7. Wichtig! Ausbildung

        Die forstliche Aus- und Fortbildung mit ihren einzelnen Komponenten wird einen wirksamen Beitrag zur Entwicklung der menschlichen Ressourcen leisten. Zu diesen Komponenten gehören:

        a) die Durchführung von Programmen für Studierende und Doktoranden und von Spezialisierungs- und Forschungsprogrammen;

        b) der Ausbau von berufsvorbereitenden und betrieblichen Ausbildungsprogrammen sowie

        Fortbildungsprogrammen technischer und fachspezifischer Art für das Beratungswesen, wozu auch die Ausbildung von Ausbildern/Lehrern sowie die Ausarbeitung von Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien/-methoden gehört;

        c) die fachliche Ausbildung der Mitarbeiter von mit forstlichen Fragen befaßten nationalen Organisationen in Bereichen wie der Projektplanung und -bewertung und periodischen Bewertungen.

      3. Verbesserung des Schutzes der nachhaltigen Bewirtschaftung und der Erhaltung aller Wälder und Begrünung degradierter Flächen durch Wiederherstellung von Wäldern, Aufforstungs-, Wiederaufforstungs- und andere Sanierungsmaßnahmen
        1. Grundsätzliches
        2. Überall in der Welt waren und sind die Wälder durch die unkontrollierte Zerstörung und die

          Umwandlung in andere Nutzungsformen bedroht, die durch wachsende Bedürfnisse der Menschen, die Ausdehnung der Landwirtschaft und eine umweltschädliche Mißwirtschaft beeinflußt werden, worunter zum Beispiel auch der Mangel an ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände und Wilddieberei, der nicht nachhaltige gewerbsmäßige Holzeinschlag, die Überweidung, der ungeregelte Wildverbiß und die schädlichen Auswirkungen von Schadstoffeinträgen aus der Luft, sowie ökonomische Anreize und weitere von anderen Wirtschaftsbereichen ergriffene Maßnahmen fallen. Die Auswirkungen des Verlustes und der Schädigung der Wälder äußern sich in Form von Bodenerosion, eines Rückgangs der biologischen Vielfalt, in Form von Schäden an Wildbiotopen und einer Schädigung von Wassereinzugsgebieten, einer Verschlechterung der Lebensqualität und der Verringerung der Entwicklungschancen.

          Die gegenwärtige Situation verlangt nach einem sofortigen und konsequenten Handeln zum Schutz und zur Erhaltung der forstlichen Ressourcen. Die Begrünung geeigneter Flächen mit allen dazugehörigen Maßnahmen ist eine wirksame Möglichkeit, das öffentliche Bewußtsein zu schärfen und für eine verstärkte Beteiligung der Bevölkerung am Schutz und an der Bewirtschaftung der forstlichen Ressourcen zu sorgen. Dabei sollten auch die Landnutzungs- und Bodenbesitzverhältnisse sowie die lokalen Bedürfnisse neu überdacht werden und die konkreten Ziele der verschiedenen Arten von Begrünungsmaßnahmen ausgewiesen und geklärt werden.

        3. Die Ziele dieses Programmbereichs:
        4. a) Erhaltung der vorhandenen Wälder durch Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen und die Bewahrung und Erweiterung von Wald- und Gehölzflächen an dafür geeigneten Standorten sowohl in den Industrie- als auch den Entwicklungsländern durch den Schutz von Naturwäldern, durch Schutz-, Wiederherstellungs-, Verjüngungs-, Aufforstungs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen und durch Pflanzung von Bäumen mit dem Ziel, das ökologische Gleichgewicht zu bewahren beziehungsweise wiederherzustellen und den Beitrag der Wälder zur Bedürfnisbefriedigung und Wohlfahrt der Menschen zu steigern;

          b) gegebenenfalls Vorbereitung und Durchführung von nationalen forstlichen Aktionsprogrammen und/oder -plänen für die Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der Wälder. Diese Programme und/oder Pläne sollen in andere Landnutzungen eingebunden werden. In diesem Zusammenhang werden gegenwärtig mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft in mehr als 80 Ländern auf Länderebene nationale forstwirtschaftliche Aktionsprogramme und/oder -pläne im Rahmen des Tropenwald-Aktionsprogramms (TFAP) durchgeführt;

          c) Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und gegebenenfalls Erhaltung der gegenwärtigen und der künftigen forstlichen Ressourcen;

          d) Aufrechterhaltung und Erhöhung der ökologischen, biologischen, klimatischen, soziokulturellen und ökonomischen Leistungen der forstlichen Ressourcen;

          e) Förderung und Unterstützung der wirksamen Umsetzung der nicht rechtsverbindlichen, maßgeblichen Darlegung von Grundsätzen eines weltweiten Konsenses über Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung aller Waldarten, die von der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung verabschiedet wurde; außerdem ausgehend von der Umsetzung dieser Grundsätze die Prüfung der Notwendigkeit und der Durchsetzbarkeit international abgestimmter Vereinbarungen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung aller Waldarten einschließlich Aufforstungs-, Wiederaufforstungs-und Sanierungsmaßnahmen.

        5. Maßnahmen
        6. Zu den wichtigsten hierbei zu berücksichtigenden Maßnahmen gehören:

          a) die Sicherstellung der nachhaltigen Bewirtschaftung aller Waldökosysteme und Gehölzflächen durch verbesserte und kontrollierte Planung und Bewirtschaftung und frühzeitige Durchführung waldbaulicher Maßnahmen, einschließlich Waldinventuren und waldrelevanter Forschung, sowie die Sanierung geschädigter Naturwälder, um ihre Produktivität und ihre Leistungen für die Umwelt wiederherzustellen, wobei insbesondere die Bedürfnisse der Menschen in bezug auf ökonomische und ökologische Leistungen, die Energieerzeugung auf Holzbasis, die Agroforstwirtschaft, Nichtholzprodukte und sosntige Leistungen des Waldes, der Schutz der Wassereinzugsgebiete und der Bodenschutz, die Wildbewirtschaftung und die forstgenetischen Ressourcen berücksichtigt werden sollen;

          b) der jeweiligen nationalen Ausgangssituation entsprechend die Einrichtung, die Ausweitung und die Bewirtschaftung von Schutzgebietssystemen, in die auch Systeme einzelner Schutzzonen aufgrund ihrer ökologischen, sozialen und spirituellen Funktionen und Werte einbezogen sind; dazu gehören auch die Erhaltung von Wäldern in repräsentativen Ökosystemen und Landschaften, die Erhaltung von primären Altholzbeständen, der Wildschutz und die Wildbewirtschaftung, gegebenenfalls die Ausweisung von Welt-Naturerbe-Gebieten im Rahmen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des kulturellen und na-türlichen Welterbes, die Erhaltung der genetischen Ressourcen einschließlich In-situ- und Ex-situ-Maßnahmen und die Durchführung flankierender Maßnahmen, um eine nachhaltige Nutzung der biologischen Ressourcen und die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der traditionellen Waldlebensräume der eingeborenen Bevölkerungsgruppen, der Waldbewohner und der örtlichen Gemeinschaften sicherzustellen;

          c) die Einrichtung und die Förderung der Bewirtschaftung von Puffer- und Übergangszonen;

          d) die Rekultivierung dafür geeigneter Berg- und Hochlandregionen, kahler Flächen, geschädigter landwirtschaftlich genutzter Böden, arider und semiarider Gebiete und Küstenzonen zur Bekämpfung der Wüstenausbreitung und zur Vorbeugung gegen Probleme der Bodenerosion und zu anderen Schutzzwecken sowie die Durchführung nationaler Programme zur Sanierung geschädigter Landflächen, auch im Bereich der Kommunalforstwirtschaft, Dorfgemeinschaftswälder, Agroforstwirtschaft und Waldweidewirtschaft, wobei auch die Rolle der Wälder als Kohlenstoffspeicher und -senken der einzelnen Länder berücksichtigt werden soll;

          e) die Begründung von künstlichen Wäldern für industrielle und nichtindustrielle Zwecke, um auf diese Weise ökologisch verträgliche nationale Aufforstungs- und Wiederaufforstungs-/Verjüngungsprogramme an geeigneten Standorten zu unterstützen und zu fördern, wozu auch die Aufwertung vorhandener künstlich angelegter Wälder gehört, die sowohl für industrielle als auch für nichtindustrielle sowie für gewerbliche Zwecke bestimmt sind, damit deren Beitrag zur menschlichen Bedürfnisbefriedigung erhöht und der Druck auf die Primärwälder/Altholzbestände verringert werden kann. Es sollen Maßnahmen zur Förderung und Erzielung von Zwischenerträgen und zur Steigerung der Erlöse aus Investitionen in künstlich angelegte Wälder durch Zwischenpflanzung und Unterpflanzung mit wertvollen Kulturen getroffen werden;

          f) die Einführung/Erweiterung eines nationalen Programms und/oder Rahmenplans für künstlich angelegte Wälder als vorrangige Aufgabe, in dem unter anderem der Standort, die Flächenausdehnung und die vorkommenden Baumarten festgelegt sowie bereits vorhandene, künstlich angelegte sanierungsbedürftige Wälder ausgewiesen werden, wobei der wirtschaftliche Aspekt bei der künftigen Anpflanzung solcher Wälder mit berücksichtigt und heimische Baumarten bevorzugt werden sollen;

          g) der verbesserte Schutz der Wälder vor Schadstoffeinträgen, Feuer, Schädlingen und Krankheiten sowie anderen durch den Menschen bedingten Schadfaktoren, wie etwa der Wilddieberei, Bergbaumaßnahmen und einem uneingeschränkten Wanderfeldbau sowie der unkontrollierten Einbringung nichtheimischer Pflanzen-und Tierarten, und die Einleitung und Beschleunigung von Untersuchungen, um einen genaueren Einblick in die mit der Bewirtschaftung und Verjüngung aller Waldarten zusammenhängenden Probleme zu bekommen; des weiteren die Verstärkung und/oder Einführung geeigneter Maßnahmen zur Beschränkung und/oder Kontrolle des grenzüberschreitenden Transports von Pflanzen und anderem relevanten Material;

          h) die Förderung der Entwicklung einer städtischen Forstwirtschaft mit dem Ziel, Stadtzentren, städtische Randgebiete und ländliche Siedlungen für Freizeit-, Erholungs- und Produktionszwecke zu begrünen und einzelne Bäume und Baumgruppen zu schützen;

          i) die Schaffung neuer beziehungsweise die Verbesserung vorhandener Möglichkeiten für die Beteiligung aller Menschen - einschließlich der Jugend, der Frauen, der eingeborenen Bevölkerungsgruppen und der örtlichen Gemeinschaften - an der Abfassung, Weiterentwicklung und Umsetzung forstlicher Programme und anderer Aktivitäten unter gebührender Berücksichtigung der lokalen Bedürfnisse und kulturellen Werte;

          j) die Einschränkung des zerstörerischen Wanderfeldbaus und das Bestreben, ihn zu beenden, indem die ihm zugrundeliegenden sozialen und ökologischen Ursachen angegangen werden.

        7. Auch hier Ausbildung

        Zu den unverzichtbaren Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung der Maßnahmen gehören Ausbildungsmaßnahmen und die Heranbildung entsprechender Fachkenntnisse, die Schaffung entsprechender Arbeitseinrichtungen und -bedingungen sowie die Motivierung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Zu den konkreten Maßnahmen gehören:

        a) die Schaffung fachspezifischer Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Planung, Management, Umweltschutz, Biotechnologie usw.;

        b) die Einrichtung von Demonstrationsgebieten, die als Modell- und Ausbildungseinrichtungen dienen können;

        c) die Unterstützung örtlicher Organisationen und Gemeinschaften, nichtstaatlicher Organisationen und privater Landbesitzer, insbesondere Frauen, Jugendliche, Bauern und indigene Bevölkerungsgruppen/Wanderfeldbauern, durch Erweiterung und Bereitstellung von

        Betriebsmitteln und Ausbildungsmöglichkeiten.

        d)

        Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

      4. Förderung einer effizienten Nutzung und Zustandsbewertung zur Wiederherstellung der vollen Wertschätzung der von Wäldern, Waldgebieten und Gehölzflächen erzielten Güter und Dienstleistungen
      5. Bisher ist man sich des enormen Potentials, das Wälder und Waldgebiete als bedeutende Entwicklungsressource darstellen, noch nicht voll bewußt geworden. Durch eine bessere Bewirtschaftung der Wälder können die Produktion von Gütern und Dienstleistungen und insbesondere auch die Erträge an Holz-und Nichtholzprodukten gesteigert und damit ein Beitrag zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten, zur Wertschöpfung durch die Weiterverarbeitung und den Handel mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, zu einem höheren Beitrag zu den Deviseneinkünften und höheren Erträgen aus Investitionen geleistet werden. Forstliche Ressourcen können, da sie erneuerbar sind, nachhaltig bewirtschaftet werden, und dies in einer Weise, die mit dem Schutz der Umwelt vereinbar ist. Die Auswirkungen der Ernte von Rohstoffen auf die anderen wertvollen Funktionen des Waldes sollen bei der Konzipierung der Forstpolitik voll und ganz berücksichtigt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Wert der Wälder durch schonende Nutzungen wie etwa den Ökotourismus und die geregelte Bereitstellung genetischen Materials zu steigern. Es bedarf eines abgestimmten Vorgehens, um den Menschen den Wert der Wälder und des aus ihnen erwachsenden Nutzens stärker als bisher bewußt zu machen. Das Überleben der Wälder und ihr beständiger Beitrag zur menschlichen Wohlfahrt hängen in erheblichem Maße vom Erfolg dieser Bemühungen ab.

        Unter der Überschrift "Die Produkte des Waldes" folgen später weitere Anmerkungen

      6. Schaffung und/oder Stärkung vorhandener Kapazitäten für die Planung, Zustandsbewertung und systematische Beobachtung der Wälder sowie damit zusammenhängender Programme, Projekte und Aktivitäten einschließlich des gewerbsmäßigen Handels und der Weiterverarbeitung.
        1. Grundsätzliches
        2. Die Zustandsbewertung und systematische Beobachtung der Wälder sind unverzichtbare Voraussetzungen für die langfristige Planung, für eine quantitative und qualitative Wirkungsanalyse und für die Beseitigung von Mängeln. Allerdings gehört dieser Mechanismus zu den am häufigsten vernachlässigten Aspekten der Bewirtschaftung, Erhaltung und Entwicklung der forstlichen Ressourcen. In vielen Fällen fehlen selbst die elementarsten Informationen über Waldfläche und Waldart, über das vorhandene Potential und das Erntevolumen. In vielen Entwicklungsländern fehlen Strukturen und Mechanismen, die diese Funktionen übernehmen können. Es ergibt sich die dringende Notwendigkeit, diesen Zustand zur Erreichung eines besseren Verständnisses der Funktion und der Bedeutung der Wälder zu ändern und realistische Pläne für ihre wirksame Erhaltung, Bewirtschaftung, Wieder-herstellung und nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten.
        3. Ziele
        4. a) Verstärkung oder Schaffung von Systemen für die Zustandserfassung und systematische Beobachtung der Wälder und Waldgebiete mit dem Ziel, die Auswirkungen von Programmen, Projekten und Maßnahmen auf die Qualität und den Umfang der forstlichen Ressourcen, die für Aufforstungen verfügbaren Flächen und die Pacht- und Nutzungsregelungen zu ermitteln und diese Systeme in einen kontinuierlichen Prozeß der Forschung und Detailanalyse einzubinden, gleichzeitig aber für die notwendigen Veränderungen und Verbesserungen in der Planung und der Entscheidungsfindung zu sorgen. Besonderer Nachdruck soll dabei auf die Beteiligung der ländlichen Bevölkerung an diesen Prozessen gelegt werden.

          b) Bereitstellung zuverlässiger und ausreichender aktueller Informationen über Wälder und Waldgebietsressourcen für Volkswirtschaftler, Planungsfachleute, Entscheidungsträger und örtliche Gemeinschaften.

        5. Maßnahmen

      Zu den Hauptaktivitäten in diesem Zusammenhang gehören:

      a) die Auswertung und Durchführung systematischer Beobachtungen des quantitativen und qualitativen Zustands und der Veränderungen der Waldfläche und des Bestands an forstlichen Ressourcen, wozu auch die Klassifizierung und Nutzung des Bodens und die Fortschreibung seines Zustands auf der entsprechenden nationalen Ebene gehört, und gegebenenfalls die Verknüpfung dieser Tätigkeit mit der Planung, um eine Handlungsgrundlage für die Festlegung forstpolitischer Maßnahmen und Programme zu schaffen;

      b) die Schaffung nationaler Systeme für die Zustandserfassung und systematische Beobachtung sowie die Bewertung von Programmen und Verfahren, wozu auch die Festlegung von Definitionen, Standards, Normen und Umrechnungsmethoden sowie die Möglichkeit der Vornahme von Korrekturen und der verbesserten Planung und Durchführung von Programmen und Projekten gehört;

      c) die Abschätzung der Auswirkungen von Maßnahmen der Waldentwicklung und des Waldschutzes aus der Sicht bestimmter Schlüsselvariablen wie etwa Entwicklungszielen, Nutzen und Kosten, den Beiträgen der Wälder zu anderen Sektoren, dem Gemeinwohl, den Umweltbedingungen und der biologischen Vielfalt und gegebenenfalls ihrer Auswirkungen auf lokaler, regionaler und globaler Ebene, um die unterschiedlichen technischen und finanziellen Bedürfnisse der einzelnen Länder feststellen zu können;

      d) die Erarbeitung nationaler Systeme für die Zustands- und Werterfassung forstlicher Ressourcen einschließlich der erforderlichen Forschungsarbeiten und Datenanalysen, in die möglichst die gesamte Palette der Holz- und Nichtholzprodukte und der forstlichen Dienstleistungen einbezogen werden soll, sowie die Einbindung der Ergebnisse in Pläne und Strategien und, sofern möglich, in die Volkswirtschaftlichen

      Gesamtrechnungen und die gesamtwirtschaftliche Planung;

      e) die Herstellung der erforderlichen sektorübergreifenden und programmspezifischen Verknüpfungen, einschließlich besserer Möglichkeiten des Zugriffs auf Informationen, um auf diese Weise in der Planung und Programmdurchführung einen ganzheitlichen Ansatz durchzusetzen.

      f) Zuverlässige Daten und Informationen sind für diesen Programmbereich von entscheidener Bedeutung. Gegebenenfalls sollen sich die nationalen Regierungen in Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen bemühen, vorhandene Daten und Informationen kontinuierlich zu verbessern und ihren Austausch sicherzustellen. Zu den Hauptaktivitäten in diesem Zusammenhang gehören: Die Erfassung, die Zusammenführung und der Austausch vorhandener Informationen und die Ermittlung von Basisinformationen über Aspekte, die diesen Programmbereich betreffen. Die Vereinheitlichung der Methoden für Programme, in denen es um daten- und informationsrelevante Maßnahmen geht, damit deren Genauigkeit und Konsistenz gewährleistet ist. Die Durchführung von Sondererhebungen zum Beispiel über die Eignung von Flächen für Aufforstungsmaßnahmen und die Verstärkung der Forschungsunterstützung sowie die Schaffung besserer Zugriffs- und Austauschsmöglichkeiten bezüglich der erzielten Forschungsresultate.

    5. Schutz des Waldes nicht nur im Kapitel 11
      1.  
      2. Kapitel 7
      3. Das Kapitel 7 gehört zu den wichtigsten Kapiteln der Agenda, indem es dort um die nachhaltige Siedlungsentwicklung geht. In Abschnitt 7.27 wird dazu die zunehmende Umweltzerstörung durch das allmähliche Vordringen ländlicher Siedlungen in Wälder im gleichen Atemzug mit der zunehmenden Nutzung von Grenzböden kritisiert.
      4. Kapitel 8
      5. Die Agenda 21 enthält eine Fülle von Bekenntnissen zur Stärkung der privaten Wirtschaft und marktwirtschaftlicher sowie ökonomischer Systeme. Im Abschnitt 8.33 ist dies ausdrücklich auch für die Forstwirtschaft betont.
      6. Kapitel 9
      7. Im Kapitel 9 über den Schutz der Erdatmosphäre ist ein Unterabschnitt der "Grenzüberschreitenden Luftverunreinigung" gewidmet. Zwei Beispiele stellt die Agenda hierzu an den Anfang ihrer Betrachtungen, die Baum- und Waldschäden sowie die Versauerung der Gewässer. So stehen Wald und Forst hier im Mittelpunkt eines umfagreichen danach folgenden Zielkatalogs mit folgenden Inhalt:
        1.  
        2. Einführung von Umweltschutz- und Meßtechniken
        3. Entwicklung und Einführung von Umweltschutz- und Meßtechniken für Luftverunreinigungen aus stationären und mobilen Quellen und Entwicklung alternativer umweltverträglicher Technologien;
        4. Beobachtung und systematische Bewertung
        5. Beobachtung und systematische Bewertung der Verschmutzungsquellen und des Ausmaßes grenzüberschreitender Luftverunreinigungen als Folge natürlicher Prozesse und anthropogener Tätigkeiten;
        6. Austausch von Informationen
        7. Stärkung der Möglichkeiten – insbesondere in den Entwicklungsländern – , den Verbleib und die Wirkung grenzüberschreitender Luftverunreinigungen zu messen, zu simulieren und abzuschätzen, und zwar unter anderem durch den Austausch von Informationen und die Ausbildung von Fachleuten:
        8. Kapazitäten zur Abschätzung und Minderung
        9. Schaffung von Kapazitäten zur Abschätzung und Minderung grenzüberschreitender Luftverunreinigungen aufgrund von Industrie- und Kernreaktorunfällen, Naturkatastrophen und der vorsätzlichen und/oder unabsichtlichen Zerstörung natürlicher Ressourcen;
        10. Regionale Abkommen
        11. Unterstützung des Abschlusses neuer und des Vollzugs bestehender regionaler Abkommen zur Einschränkung grenzüberschreitender Luftverunreinigungen;
        12. Strategien

        Erarbeitung von Strategien zur Reduzierung der eine solche grenzüberschreitende Luftverunreinigung verursachenden Emissionen und ihrer Folgen.

      8. Kapitel 12
      9. Auch im Kapitel 12, das die Bekämpfung der Wüstenbildung zum Gegenstand hat, geht es um den Schutz der Wälder. Für Deutschland ist dies jedoch ohne Bedeutung, soweit es um den Schutz des Deutschen Waldes geht. Die Verantwortung der deutschen Forstwissenschaft jedoch geht über den Deutschen Wald hinaus. Ebenso wie für die Landwirtschaft und andere Bereiche spielt der Transfer von know-how eine beachtliche Rolle. So geht es in Abschnitt 12.23 nachdrücklich um die "Kenntnis der eingeborenen Bevölkerungsgruppen über die Wälder und Forstgebiete".
      10. Kapitel 13
      11. Im Kapitel 13, das den Schutz der Bergebiete zum Inhalt hat, geht es vorrangig um die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Menschen in den Bergregionen. Dabei werden die "Wald- und Agrarprodukte" gleichrangig genannt. Es geht also weder darum, den Wald zu Gunsten der agrarischen Erzeugung zurückzudrängen, noch um den umgekehrten Vorgang.
      12. Kapitel 14
      13. Das Kapitel 14 stellt den Schwerpunkt der Agenda für die Landwirtschaft dar, indem dort u.a. die integrierte Düngung und der integrierte Pflanzenschutz propagiert wird. Im Abschnitt 14.9 geht es dabei um die Planung integrierter landwirtschaftlicher Projekte. In diese einzubeziehen sind gegebenenfalls auch andere natürliche Ressourcen wie Weiden, Wald und Wildtiere. Ähnliche Gedanken finden sich auch im Abschnitt 14.16.
      14. Kapitel 15 und 16
      15. Im Kapitel 15 geht es um die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Zum Verständnis dieses Kapitels muß man beachten, daß die Agenda 21 den Schutz der Natur um ihrerselbst willen nicht kennt, sondern nur als Schutz der Lebensgrundlagen des Menschen. So heißt es in Abschnitt 15.2 u.a.: "Der gegenwärtig zu verzeichnende Verlust der biologischen Vielfalt ist zum großen Teil Folge menschlichen Handelns und stellt eine ernste Bedrohung für die menschliche Entwicklung dar." An anderer Stelle (15.3) heißt es: "Kürzliche Fortschritte in der Biotechnologie" -gemeint ist hier u.a. die Gentechnologie- "deuten darauf hin, daß in dem genetischen Material, das Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen liefern, wahrscheinlich ein enormes Leistungspotential für die Landwirtschaft, die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen sowie für die Belange der Umwelt enthalten ist".

        In diesem Zusammenhang werden die Wälder zusammen mit den anderen natürlichen Ökosystemen genannt. In der Reihenfolge der Nennung stehen sie an erster Stelle. Hier besteht ein enger Zusammenhang zur Behandlung der Forstwirtschaft im Abschnitt 16.3 e). Die Biotechnologie, die als "Veränderung der DNS", also als Gentechnologie, definiert ist, soll vermehrt Anwendung in der Forstwirtschaft finden, "sowohl zur Steigerung der Erträge als auch zur effizienteren Nutzung von Forsterzeugnissen sowie zur Verbesserung von Aufforstungs- und Wiederaufforstungsverfahren". Aber auch hier gibt es einen deutlichen Vorrang für die Entwicklungsländer, indem "die Bemühungen in erster Linie auf Arten und Erzeugnisse ausgerichtet sein sollen, die in den Entwicklungsländern angebaut werden und insbesondere für diese Länder von Bedeutung sind".

      16. Kapitel 18

      Geht man davon aus, daß das Wasser für das 21. Jahrhundert der wichtigste bzw. kritischste Stoff ist, kommt dem Kapitel 18 ganz besondere Bedeutung zu. bezüglich der Wälder wird in diesem Kapitel auf die Notwendigkeit der Förderung von Forschungsarbeiten zur Untersuchung des Beitrags der Wälder zu einer nachhaltigen Entwicklung der Wasserressourcen.

    6. Die Produkte des Waldes
    7. Der Schutz der Wälder ist entsprechend der generellen Zielsetzung der Agenda 21 aufs engste mit der nachhaltigen Nutzung der Ressource Wald verbunden. Dabei geht es um die Unterstützung einer effizienten, rationellen und nachhaltigen Nutzung aller Wald- und Vegetationsarten einschließlich anderer dazugehöriger Flächen und forstlicher Ressourcen durch die Entwicklung einer leistungsfähigen weiterverarbeitenden Holzwirtschaft, der sekundären Weiterverarbeitung mit hoher Wertschöpfung und des Handels mit forst- und holzwirtschaftlichen Erzeugnissen auf der Grundlage nachhaltig bewirtschafteter forstlicher Ressourcen und im Einklang mit Plänen, die alle Holz- und Nichtholzressourcen der Wälder einbeziehen.
      1.  
      2. Holz als Stoff der Zukunft
        1.  
        2. Energie als Schwerpunkt
        3. An erster Stelle nennt die Agenda 21 im "Waldkapitel 11" die Förderung einer effizienteren und nachhaltigeren Nutzung der Wälder und Bäume für die Brennholz- und Energieversorgung. An verschiedenen Stellen wird vorher und nachher der Erzeugung von Biomasse eine hohe Priorität eingeräumt. So werden im Abschnitt 7.51 bei einem Katalog von Maßnahmen zur nachhaltigen Energiewirtschaft an erster Stelle für die Entwicklungsländer die Unterstützung und Förderung von Wiederaufforstungsmaßnahmen sowie der Wiederherstellung der eigenen Waldressourcen genannt. Die Agenda 21 fordert für diesen Bereich gesonderte nationale Aktionsprogramme.

          Eine der großen Überraschungen der Agenda 21 besteht darin, daß sie zur Lösung der Energieprobleme die Kernenergie nicht in ihrem Katalog hat. Dafür setzt sie neben der Vermeidung von Energieverschwendung sehr stark auf die regenerativen Energieformen. Zur Förderung umweltverträglicher Energieversorgungs- und Verkehrssysteme in Städten und Gemeinden spricht die Agenda Entwicklungsländer und Industrieländer gleichermaßen an. Problematisiert werden allerdings auch hier für die Industrieländer vorrangig die großen Städte. Wörtlich heißt es in der Agenda 21:

          1.  
          2. Abschnitt 7.46
          3. In Abschnitt 7.46: "... Die Entwicklungsländer sehen sich zur Zeit vor die Notwendigkeit gestellt, ihre Energieproduktion zu erhöhen, um die Entwicklung voranzutreiben und den Lebensstandard ihrer Bürger zu verbessern, und gleichzeitig die Kosten der Energieerzeugung und die dadurch verursachte Umweltbelastung zu reduzieren. Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz mit dem Ziel, die Schadstoffemissionen zu mindern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, muß bei allen Maßnahmen zum Schutz der urbanen Wohn- und Lebenswelt Vorrang haben."
          4. Abschnitt 7.47

          In Abschnitt 7.47: "Für die Industrieländer als Hauptenergiekonsumenten ergeben sich energieplanerische und energiepolitische Erfordernisse, wobei es vor allem um den verstärkten Einsatz erneuerbarer und alternativer Energieträger und die Bewertung der Lebenszykluskosten heute üblicher Systeme und Verfahrenstechniken geht, aufgrund derer es in vielen Großstädten zu extremen Luftbelastungen durch Ozon, Feststoffpartikel und Kohlenmonoxid kommt. Als Gründe kommen in erster Linie technische Unzulänglichkeiten und ein steigender Brennstoffverbrauch aufgrund eines unrationellen Energieeinsatzes, einer hohen Bevölkerungs- und Industriedichte und einer rapide steigenden Zahl von Kraftfahrzeugen in Frage."

        4. Aber auch mehr als Energie bis hin zu forstlichen Dienstleistungen
          1. Der Rohstoff Holz
          2. Neben dem Schwerpunkt Energie bietet die Agenda 21 aber einen darüber hinaus gehenden sehr weit gefassten Zielansatz. So heißt es in Abschnitt 11.26 "Die Programmaktivitäten setzen umfassende Forschungsarbeiten und Untersuchungen sowie Verbesserungen im technologischen Bereich voraus. Diese sollen von den nationalen Regierungen in Zusammenarbeit und mit Unterstützung der einschlägigen internationalen Organisationen und Institutionen koordiniert werden. Zu den konkreten Einzelmaßnahmen gehören ... die Untersuchung der Eigenschaften von Holz und Nichtholzprodukten und ihrer Einsatzmöglichkeiten um ihre bessere Nutzung zu fördern..."

            Und in Abschnitt 11.31 heißt es : "Erarbeitung nationaler Systeme für die Zustands- und Werterfassung forstlicher Ressourcen einschließlich der erforderlichen Forschungsarbeiten und Datenanalysen, in die möglichst die gesamte Palette der Holz- und Nichtholzprodukte und der forstlichen Dienstleistungen einbezogen werden soll...".

            Auch wenn weder der Begriff Holz, noch die Begriffe Wald und Forst dort verwendet werden, kann es keinen Zweifel geben, daß in den Abschnitten 7.67 bis 7.69 über die Förderung umweltverträglichen Bauens u.a. Produkte des Waldes und insbesondere auch Holz gemeint sind. Abschnitt 7.69 sei hierzu in Auszügen zitiert:

            "... sollen alle Länder nach Möglichkeit ... eine einheimische Baustoffindustrie entwickeln und ausbauen, die möglichst weitgehend auf Materialien aus vor Ort verfügbaren natürlichen Ressourcen zurückgreift; ... Programme ausarbeiten, deren Ziel der vermehrte Einsatz einheimischer Materialien in der Bauwirtschaft ist ... Normen und andere ordnungsrechtliche Maßnahmen einführen, die eine vermehrte Hinwendung zu einer ennergiesparenden Bauweise und Technik und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen in ökonomisch und ökologisch angemessener Form unterstützen...".

          3. Forstliche Dienstleistungen

        Als ein Beispiel für forstliche Dienstleistungen erwähnt die Agenda die Förderung einer umfassenderen Nutzung und Erzielung eines höheren wirtschaftlichen Beitrags der Waldgebiete durch Einbindung des Ökotourismus in die Waldbewirtschaftung und -planung. Dazu gehört auch die Förderung und Unterstützung der Wildbewirtschaftung sowie des Ökotourismus einschließlich Landbau und die Förderung und Unterstützung des Anbaus und der Kultivierung von Wildformen zur Verbesserung der ländlichen Einkommens- und Beschäftigungssituation, um auf diese Weise einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen zu sichern, der keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt hat;

      3. Nichtholzprodukte
      4. Im Maßnahmenkatalog zur Nutzung der Produkte des Waldes geht es auch um Nichtholzprodukte, wie die vorstehend zitierten Passagen aus den Abschnitten 11.26 und 11.31 bereits zeigten. Die Agenda propagiert darüber hinaus konkret die Förderung und Verbreitung von z.B. Arzneipflanzen, Farbstoffen, Pflanzenfasern, Gummiarten, Harzen, Viehfutter sowie Rattan und Bambus (Abschnitt 11.22 f)) als Nichtholzprodukte des Waldes.
      5. Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

    Die Ziele und Verwaltungsmaßnahmen zur Nutzung der Wälder setzen die Auswertung von Daten und Informationen, die Vornahme von Durchführbarkeits- und Marktstudien sowie die Überprüfung technischer Informationen voraus.

    Zu den einschlägigen Maßnahmen gehören:

    a) die Untersuchung des Angebots von und der Nachfrage nach forst- und holzwirtschaftlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen, um gegebenenfalls ihre effiziente Nutzung zu gewährleisten;

    b) die Durchführung von Rentabilitätsberechnungen und Durchführbarkeitsstudien einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen für die Errichtung von weiterverarbeitenden Betrieben für forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse;

    c) die Untersuchung der Eigenschaften gegenwärtig zu wenig genutzter Arten mit dem Ziel einer verstärkten Förderung und Vermarktung;

    d) die Unterstützung der Durchführung von Marktstudien für forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse mit dem Ziel, den Handel mit diesen Produkten zu fördern und Informationen zu sammeln;

    e) die Erleichterung der Bereitstellung ausreichender Fachinformationen, um eine bessere Nutzung der forstlichen Ressourcen zu unterstützen.