Agenda 21, Wald und Forst
Eine Ausarbeitung für die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW)
von Dr. Hans Peter Stamp (Bauernverband Schleswig-Holstein e.V.) Mitglied des "Arbeitskreises Landespflege" der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Schleswig-Holstein
Von demselben Autor können Sie auch eine ähnliche Ausarbeitung zu dem Themenkomplex Nachhaltigkeit und Agenda 21 am Beispiel der Landwirtschaft einsehen
Gliederung:
1 Was will die Agenda 21?
1.1.1 Der Grundsatz der Agenda 21
1.1.2 Verdoppelung der Erdbevölkerung
1.1.3 Seit 1996 läuft die Diskussion bei uns
1.1.4 Bündnis 90/ Die Grünen machen daraus ein reines Umweltpapier
1.1.5 Kommunale Agenden gehen teilweise am eigentlichen Dokument vorbei
1.1.6 Kein Vorrang für die Ökologie vor Ökonomie und Sozialem
1.1.7 1992 in Rio de Janeiro
1.1.8 Der Aufbau der Agenda
1.1.8.2 Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung.
1.1.8.3 Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen
1.1.8.4 Möglichkeiten der Umsetzung
1.2 Speziell für Wald und Forst
2 Bekämpfung der Entwaldung/Das Kapitel 11
2.1.1 Grundsätzliches
2.1.2 Ziele
2.1.3 Maßnahmen
2.1.4 Wichtig! Ausbildung
2.2 Verbesserung des Schutzes der nachhaltigen Bewirtschaftung und der Erhaltung aller Wälder und Begrünung degradierter Flächen durch Wiederherstellung von Wäldern, Aufforstungs-, Wiederaufforstungs- und andere Sanierungsmaßnahmen
2.2.1 Grundsätzliches
2.2.2 Die Ziele dieses Programmbereichs:
2.2.3 Maßnahmen
2.2.4 Auch hier Ausbildung
2.3 Förderung einer effizienten Nutzung und Zustandsbewertung zur Wiederherstellung der vollen Wertschätzung der von Wäldern, Waldgebieten und Gehölzflächen erzielten Güter und Dienstleistungen
2.4 Schaffung und/oder Stärkung vorhandener Kapazitäten für die Planung, Zustandsbewertung und systematische Beobachtung der Wälder sowie damit zusammenhängender Programme, Projekte und Aktivitäten einschließlich des gewerbsmäßigen Handels und der Weiterverarbeitung.
2.4.1 Grundsätzliches
2.4.2 Ziele
2.4.3 Maßnahmen
3 Schutz des Waldes nicht nur im Kapitel 11
3.2 Kapitel 8
3.3 Kapitel 9
3.3.1 Einführung von Umweltschutz- und Meßtechniken
3.3.2 Beobachtung und systematische Bewertung
3.3.3 Austausch von Informationen
3.3.4 Kapazitäten zur Abschätzung und Minderung
3.3.5 Regionale Abkommen
3.3.6 Strategien
3.4 Kapitel 12
3.5 Kapitel 13
3.6 Kapitel 14
3.7 Kapitel 15 und 16
3.8 Kapitel 18
4 Die Produkte des Waldes
4.1.1 Energie als Schwerpunkt
4.1.1.2 Abschnitt 7.47
4.1.2 Aber auch mehr als Energie bis hin zu forstlichen Dienstleistungen
4.1.2.2 Forstliche Dienstleistungen
4.2 Nichtholzprodukte
4.3 Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
Die Zielsetzung ist damit aber klar: Die Deckung der Grundbedürfnisse, die Verbesserung des Lebensstandards aller Menschen, einen größeren Schutz und eine bessere Bewirtschaftung der Ökosysteme, und dies alles vor dem Hintergrund einer sich noch einmal verdoppelnden Erdbevölkerung.
Viele befassen sich nach wie vor mit diesem Dokument, ohne die Inhalte tatsächlich zu kennen. Viele auch instrumentalisieren die Agenda 21 für ihre politischen oder anderen Zwecke. Das gilt insbesondere für Bündnis 90/Die Grünen und Teile des organisierten Umweltschutzes. Es scheint sich herumgesprochen zu haben, daß es bei der Agenda um das Prinzip nachhaltiger Nutzungen geht. Mehr nehmen viele Menschen vom Inhalt der Agenda nicht zur Kenntnis und reflektieren dann das, was sie selbst unter Nachhaltigkeit verstehen so, als ginge es dabei um den Inhalt der Agenda.
Sieht man sich die Agenda 21 näher an, stellt man fest, daß die wichtigsten Akzente auf der Zusammenarbeit von Entwicklungs- und Umweltpolitik bzw. auf dem Bereich der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung liegen. Die größten Defizite im Zusammenhang mit der Agenda 21 liegen in Deutschland darin, daß die Menschen mit ihren Inhalten weitgehend nicht vertraut sind. Die vorliegende Schrift will einen Beitrag zur Lösung dieses Problems speziell für den Bereich Forst und Wald leisten.
In dem später erschienenen Tagungsband fielen die entsprechende Anmerkung Steenblocks größtenteils dem Kürzungsstift zum Opfer. Tatsächlich kommt das Wort "Ökologischer Landbau" nämlich in der Agenda 21 überhaupt nicht vor. Es gibt in dem 300-seitigen Werk fünf Zeilen zu dem Stichwort "Ökologische Landwirtschaft", womit allerdings ein weitergehender Begriffsinhalt gemeint ist, als bei dem deutschen Begriffsinhalt des Wortes "Ökologischer Landbau". An diesem Beispiel aus der Landwirtschaft wird bereits deutlich, daß zwischen dem wirklichen Inhalt der Agenda und dem was gelegentlich "hineingelesen" wird, beachtliche Unterschiede sind. Die Landwirtschaft der Agenda 21 soll schon bis zum Jahr 2050 ihre Erzeugung noch einmal verdoppeln, sie soll intensiviert werden und dies mit den Instrumenten Integrierte Düngung, Integrierter Pflanzenschutz und gentechnologie.
Daneben sind die Kommunen auch außerhalb des Kapitels 28 an vielen Stellen angesprochen, immer dann nämlich, wenn die Kommunen Aufgaben haben, bei denen es, wie bei jedem einzelnen Bürger auf Agenda-gemäßes Handeln ankommt (siehe unten Näheres). Das aber ist nicht unbedingt Anliegen des Kapitels 28, also der kommunalen Agenden.
Hauptinhalt der Agenda ist also ganz offenbar die Entwicklung, und wenn es um die Erhaltung von Ressourcen geht, steht deren Bewirtschaftung im Vordergrund. Unter den 14 Kapiteln dieses Abschnittes ist u.a. das Kapitel zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu finden. Daraus und auch aus dem Inhalt des Kapitels ergibt sich, daß die Agenda 21 nicht den Schutz der Natur um ihrer selbst willen kennt, sondern als Schutz der Lebensgrundlagen des Menschen. Das Kapitel zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ist in bezeichnender Weise zwischen dem eigentlichen "Landwirtschaftskapitel" und einem uneingeschränkt positiven Kapitel zur Gentechnologie angeordnet. Daraus und auch aus dem Text muß man entnehmen, daß biologische Vielfalt und genetische Ressourcen quasi gleichgesetzt werden.
Der vierte Teil heißt "Möglichkeiten der Umsetzung". Er besteht aus acht der insgesamt 40 Kapitel, von denen alleine vier den Bereichen Ausbildung, Wissenschaft, Technologie gewidmet sind. Wenn Geld der Mittelpunkt der Dinge ist, ist das erste Kapitel des vierten Teils das wichtigste.
Die Agenda 21 bringt an vielen Stellen Hinweise zu Forst und Wald. Nach den zentralen Themen Ernährung, Gesundheit, wirtschaftliche Entwicklung und Wasserversorgung nehmen Forst und Wald durchaus einen beachtlichen Raum ein. Die Agenda 21 umfaßt als Gesamtdokument 40 Kapitel auf 300 Seiten. Das Thema Wald findet besondere Berücksichtigung im 11. Kapitel, das einen Umfang von elf Seiten hat. Darüber hinaus gibt es in etlichen weiteren Kapiteln diverse Hinweise. Entsprechend sind die nachfolgenden Ausführungen gegliedert.
auf nationaler Ebene erforderlich, um Verbesserungen und eine größere Harmonisierung in folgenden Bereichen zu erreichen:
bei der Erarbeitung von politischen Handlungskonzepten, Plänen und Programmen, bei gesetzlichen Maßnahmen und Instrumentarien, bei Entwicklungsstrukturen, bei der Beteiligung der Öffentlichkeit ... , nichtstaatlicher Organisationen sowie ... bei der Heranbildung fachspezifischer und fachübergreifender Fähigkeiten und der verstärkten Qualifizierung der Menschen, bei der forstlichen Beratung und der Aufklärung der Öffentlichkeit, beim vorhandenen Forschungspotential und seiner Unterstützung, ... . Dies ist besonders wichtig, will man zu einem vernünftigen und ganzheitlichen Ansatz für die nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung der Wälder kommen.
a) Stärkung der mit forstwirtschaftlichen Fragen befaßten nationalen Institutionen, Erhöhung des Wirkungsbereichs und des Wirkungsgrads von Maßnahmen im Rahmen der Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung der Wälder und die schonende Nutzung und Erzeugung der waldspezifischen Güter und Dienstleistungen sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern dauerhaft zu gewährleisten; bis zum Jahr 2000 Ausbau der Kapazitäten und des Leistungspotentials nationaler Institutionen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich das für den Schutz und den Erhalt der Wälder erforderliche Wissen anzueignen und ihren Wirkungsbereich zu erweitern und damit auch den Wirkungsgrad der Programme und Maßnahmen im Rahmen der Bewirtschaftung und Entwicklung der Wälder zu steigern;
b) Ausbau und Verbesserung der menschlichen, technischen und beruflichen Qualifikationen sowie der Fachkenntnisse und Fähigkeiten, um politische Handlungskonzepte sowie entsprechende Pläne, Programme, Forschungsvorhaben und Projekte wirksam erarbeiten und durchführen zu können, die sich mit der Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung aller Waldarten und forstlichen Ressourcen, darunter auch Waldgebieten, sowie mit anderen Bereichen befassen, aus denen ein forstwirtschaftlicher Nutzen gezogen werden kann.
a) die Straffung und Stärkung von Verwaltungsstrukturen und -mechanismen, wozu unter anderem auch die Sicherstellung einer angemessenen Personalausstattung und von Aufgabenverteilung, die Dezentralisierung der Entscheidungsfindung, die Bereitstellung von Infrastrukturanlagen und -einrichtungen, die sektorübergreifende Koordinierung und ein funktionierendes Kommunikationssystem gehören;
b) die Förderung der Beteiligung des privaten Sektors, der Gewerkschaften, ländlicher Genossenschaften, örtlicher Gemeinschaften, eingeborener Bevölkerungsgruppen, der Jugend, der Frauen, von Nutzergruppen und nichtstaatlichen Organisationen an waldbezogenen Aktivitäten und des Zugangs zu Informationen und Ausbildungsprogrammen im nationalen Bereich;
c) die Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung von Maßnahmen und Programmen für alle Wald- und Vegetationsarten, einschließlich anderer dazugehöriger Flächen und forstlicher Ressourcen, und ihre Verknüpfung mit anderen Landnutzungen und entwicklungspolitischen Leitlinien und der Gesetzgebung; Förderung einer angemessenen Gesetzgebung und anderer Maßnahmen, um eine Basis für die Verhinderung unkontrollierter Umwandlungen in andere Nutzungsarten zu schaffen;
d) die Erarbeitung und Umsetzung von Plänen und Programmen, wozu auch die Festlegung nationaler und gegebenenfalls regionaler und subregionaler Ziele, Programme und Kriterien für deren Durchführung und anschließende Verbesserung gehören;
e) der Aufbau, der Ausbau und die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Systems der forstlichen Beratung und der Aufklärung der Bevölkerung, um ein besseres Bewußtsein, eine höhere Wertschätzung und eine bessere Bewirtschaftung der Wälder unter Berücksichtigung der vielfältigen Rollen und Wertleistungen der Bäume, Wälder und Waldgebiete zu gewährleisten;
f) die Schaffung und/oder der Ausbau von Institutionen für die forstliche Aus- und Weiterbildung sowie der Forst- und Holzwirtschaft, um einen ausreichenden Bestand an ausgebildeten Kräften auf der fachlichen, technischen und berufsspezifischen Ebene heranzubilden, wobei insbesondere junge Menschen und Frauen berücksichtigt werden sollen;
g) die Schaffung neuer und der Ausbau vorhandener Möglichkeiten für mit den verschiedenen Aspekten der Wälder und der forstwirtschaftlichen Erzeugnisse befaßten Forschungsarbeiten, beispielsweise im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder, der Erforschung der biologischen Vielfalt, der Auswirkungen von Schadstoffeinträgen aus der Luft, der traditionellen Nutzungen der forstlichen Ressourcen durch ortsansässige und indigene Bevölkerungsgruppen und der Steigerung der auf dem Markt erzielten Erlöse und anderer marktwirtschaftlich nicht erfaßbarer Wertleistungen, die sich aus der Bewirtschaftung der Wälder ergeben.
Die forstliche Aus- und Fortbildung mit ihren einzelnen Komponenten wird einen wirksamen Beitrag zur Entwicklung der menschlichen Ressourcen leisten. Zu diesen Komponenten gehören:
a) die Durchführung von Programmen für Studierende und Doktoranden und von Spezialisierungs- und Forschungsprogrammen;
b) der Ausbau von berufsvorbereitenden und betrieblichen Ausbildungsprogrammen sowie
Fortbildungsprogrammen technischer und fachspezifischer Art für das Beratungswesen, wozu auch die Ausbildung von Ausbildern/Lehrern sowie die Ausarbeitung von Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien/-methoden gehört;
c) die fachliche Ausbildung der Mitarbeiter von mit forstlichen Fragen befaßten nationalen Organisationen in Bereichen wie der Projektplanung und -bewertung und periodischen Bewertungen.
Umwandlung in andere Nutzungsformen bedroht, die durch wachsende Bedürfnisse der Menschen, die Ausdehnung der Landwirtschaft und eine umweltschädliche Mißwirtschaft beeinflußt werden, worunter zum Beispiel auch der Mangel an ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände und Wilddieberei, der nicht nachhaltige gewerbsmäßige Holzeinschlag, die Überweidung, der ungeregelte Wildverbiß und die schädlichen Auswirkungen von Schadstoffeinträgen aus der Luft, sowie ökonomische Anreize und weitere von anderen Wirtschaftsbereichen ergriffene Maßnahmen fallen. Die Auswirkungen des Verlustes und der Schädigung der Wälder äußern sich in Form von Bodenerosion, eines Rückgangs der biologischen Vielfalt, in Form von Schäden an Wildbiotopen und einer Schädigung von Wassereinzugsgebieten, einer Verschlechterung der Lebensqualität und der Verringerung der Entwicklungschancen.
Die gegenwärtige Situation verlangt nach einem sofortigen und konsequenten Handeln zum Schutz und zur Erhaltung der forstlichen Ressourcen. Die Begrünung geeigneter Flächen mit allen dazugehörigen Maßnahmen ist eine wirksame Möglichkeit, das öffentliche Bewußtsein zu schärfen und für eine verstärkte Beteiligung der Bevölkerung am Schutz und an der Bewirtschaftung der forstlichen Ressourcen zu sorgen. Dabei sollten auch die Landnutzungs- und Bodenbesitzverhältnisse sowie die lokalen Bedürfnisse neu überdacht werden und die konkreten Ziele der verschiedenen Arten von Begrünungsmaßnahmen ausgewiesen und geklärt werden.
b) gegebenenfalls Vorbereitung und Durchführung von nationalen forstlichen Aktionsprogrammen und/oder -plänen für die Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der Wälder. Diese Programme und/oder Pläne sollen in andere Landnutzungen eingebunden werden. In diesem Zusammenhang werden gegenwärtig mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft in mehr als 80 Ländern auf Länderebene nationale forstwirtschaftliche Aktionsprogramme und/oder -pläne im Rahmen des Tropenwald-Aktionsprogramms (TFAP) durchgeführt;
c) Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und gegebenenfalls Erhaltung der gegenwärtigen und der künftigen forstlichen Ressourcen;
d) Aufrechterhaltung und Erhöhung der ökologischen, biologischen, klimatischen, soziokulturellen und ökonomischen Leistungen der forstlichen Ressourcen;
e) Förderung und Unterstützung der wirksamen Umsetzung der nicht rechtsverbindlichen, maßgeblichen Darlegung von Grundsätzen eines weltweiten Konsenses über Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung aller Waldarten, die von der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung verabschiedet wurde; außerdem ausgehend von der Umsetzung dieser Grundsätze die Prüfung der Notwendigkeit und der Durchsetzbarkeit international abgestimmter Vereinbarungen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung aller Waldarten einschließlich Aufforstungs-, Wiederaufforstungs-und Sanierungsmaßnahmen.
a) die Sicherstellung der nachhaltigen Bewirtschaftung aller Waldökosysteme und Gehölzflächen durch verbesserte und kontrollierte Planung und Bewirtschaftung und frühzeitige Durchführung waldbaulicher Maßnahmen, einschließlich Waldinventuren und waldrelevanter Forschung, sowie die Sanierung geschädigter Naturwälder, um ihre Produktivität und ihre Leistungen für die Umwelt wiederherzustellen, wobei insbesondere die Bedürfnisse der Menschen in bezug auf ökonomische und ökologische Leistungen, die Energieerzeugung auf Holzbasis, die Agroforstwirtschaft, Nichtholzprodukte und sosntige Leistungen des Waldes, der Schutz der Wassereinzugsgebiete und der Bodenschutz, die Wildbewirtschaftung und die forstgenetischen Ressourcen berücksichtigt werden sollen;
b) der jeweiligen nationalen Ausgangssituation entsprechend die Einrichtung, die Ausweitung und die Bewirtschaftung von Schutzgebietssystemen, in die auch Systeme einzelner Schutzzonen aufgrund ihrer ökologischen, sozialen und spirituellen Funktionen und Werte einbezogen sind; dazu gehören auch die Erhaltung von Wäldern in repräsentativen Ökosystemen und Landschaften, die Erhaltung von primären Altholzbeständen, der Wildschutz und die Wildbewirtschaftung, gegebenenfalls die Ausweisung von Welt-Naturerbe-Gebieten im Rahmen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des kulturellen und na-türlichen Welterbes, die Erhaltung der genetischen Ressourcen einschließlich In-situ- und Ex-situ-Maßnahmen und die Durchführung flankierender Maßnahmen, um eine nachhaltige Nutzung der biologischen Ressourcen und die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der traditionellen Waldlebensräume der eingeborenen Bevölkerungsgruppen, der Waldbewohner und der örtlichen Gemeinschaften sicherzustellen;
c) die Einrichtung und die Förderung der Bewirtschaftung von Puffer- und Übergangszonen;
d) die Rekultivierung dafür geeigneter Berg- und Hochlandregionen, kahler Flächen, geschädigter landwirtschaftlich genutzter Böden, arider und semiarider Gebiete und Küstenzonen zur Bekämpfung der Wüstenausbreitung und zur Vorbeugung gegen Probleme der Bodenerosion und zu anderen Schutzzwecken sowie die Durchführung nationaler Programme zur Sanierung geschädigter Landflächen, auch im Bereich der Kommunalforstwirtschaft, Dorfgemeinschaftswälder, Agroforstwirtschaft und Waldweidewirtschaft, wobei auch die Rolle der Wälder als Kohlenstoffspeicher und -senken der einzelnen Länder berücksichtigt werden soll;
e) die Begründung von künstlichen Wäldern für industrielle und nichtindustrielle Zwecke, um auf diese Weise ökologisch verträgliche nationale Aufforstungs- und Wiederaufforstungs-/Verjüngungsprogramme an geeigneten Standorten zu unterstützen und zu fördern, wozu auch die Aufwertung vorhandener künstlich angelegter Wälder gehört, die sowohl für industrielle als auch für nichtindustrielle sowie für gewerbliche Zwecke bestimmt sind, damit deren Beitrag zur menschlichen Bedürfnisbefriedigung erhöht und der Druck auf die Primärwälder/Altholzbestände verringert werden kann. Es sollen Maßnahmen zur Förderung und Erzielung von Zwischenerträgen und zur Steigerung der Erlöse aus Investitionen in künstlich angelegte Wälder durch Zwischenpflanzung und Unterpflanzung mit wertvollen Kulturen getroffen werden;
f) die Einführung/Erweiterung eines nationalen Programms und/oder Rahmenplans für künstlich angelegte Wälder als vorrangige Aufgabe, in dem unter anderem der Standort, die Flächenausdehnung und die vorkommenden Baumarten festgelegt sowie bereits vorhandene, künstlich angelegte sanierungsbedürftige Wälder ausgewiesen werden, wobei der wirtschaftliche Aspekt bei der künftigen Anpflanzung solcher Wälder mit berücksichtigt und heimische Baumarten bevorzugt werden sollen;
g) der verbesserte Schutz der Wälder vor Schadstoffeinträgen, Feuer, Schädlingen und Krankheiten sowie anderen durch den Menschen bedingten Schadfaktoren, wie etwa der Wilddieberei, Bergbaumaßnahmen und einem uneingeschränkten Wanderfeldbau sowie der unkontrollierten Einbringung nichtheimischer Pflanzen-und Tierarten, und die Einleitung und Beschleunigung von Untersuchungen, um einen genaueren Einblick in die mit der Bewirtschaftung und Verjüngung aller Waldarten zusammenhängenden Probleme zu bekommen; des weiteren die Verstärkung und/oder Einführung geeigneter Maßnahmen zur Beschränkung und/oder Kontrolle des grenzüberschreitenden Transports von Pflanzen und anderem relevanten Material;
h) die Förderung der Entwicklung einer städtischen Forstwirtschaft mit dem Ziel, Stadtzentren, städtische Randgebiete und ländliche Siedlungen für Freizeit-, Erholungs- und Produktionszwecke zu begrünen und einzelne Bäume und Baumgruppen zu schützen;
i) die Schaffung neuer beziehungsweise die Verbesserung vorhandener Möglichkeiten für die Beteiligung aller Menschen - einschließlich der Jugend, der Frauen, der eingeborenen Bevölkerungsgruppen und der örtlichen Gemeinschaften - an der Abfassung, Weiterentwicklung und Umsetzung forstlicher Programme und anderer Aktivitäten unter gebührender Berücksichtigung der lokalen Bedürfnisse und kulturellen Werte;
j) die Einschränkung des zerstörerischen Wanderfeldbaus und das Bestreben, ihn zu beenden, indem die ihm zugrundeliegenden sozialen und ökologischen Ursachen angegangen werden.
Zu den unverzichtbaren Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung der Maßnahmen gehören Ausbildungsmaßnahmen und die Heranbildung entsprechender Fachkenntnisse, die Schaffung entsprechender Arbeitseinrichtungen und -bedingungen sowie die Motivierung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Zu den konkreten Maßnahmen gehören:
a) die Schaffung fachspezifischer Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Planung, Management, Umweltschutz, Biotechnologie usw.;
b) die Einrichtung von Demonstrationsgebieten, die als Modell- und Ausbildungseinrichtungen dienen können;
c) die Unterstützung örtlicher Organisationen und Gemeinschaften, nichtstaatlicher Organisationen und privater Landbesitzer, insbesondere Frauen, Jugendliche, Bauern und indigene Bevölkerungsgruppen/Wanderfeldbauern, durch Erweiterung und Bereitstellung von
Betriebsmitteln und Ausbildungsmöglichkeiten.
d)
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
Unter der Überschrift "Die Produkte des Waldes" folgen später weitere Anmerkungen
b) Bereitstellung zuverlässiger und ausreichender aktueller Informationen über Wälder und Waldgebietsressourcen für Volkswirtschaftler, Planungsfachleute, Entscheidungsträger und örtliche Gemeinschaften.
Zu den Hauptaktivitäten in diesem Zusammenhang gehören:
a) die Auswertung und Durchführung systematischer Beobachtungen des quantitativen und qualitativen Zustands und der Veränderungen der Waldfläche und des Bestands an forstlichen Ressourcen, wozu auch die Klassifizierung und Nutzung des Bodens und die Fortschreibung seines Zustands auf der entsprechenden nationalen Ebene gehört, und gegebenenfalls die Verknüpfung dieser Tätigkeit mit der Planung, um eine Handlungsgrundlage für die Festlegung forstpolitischer Maßnahmen und Programme zu schaffen;
b) die Schaffung nationaler Systeme für die Zustandserfassung und systematische Beobachtung sowie die Bewertung von Programmen und Verfahren, wozu auch die Festlegung von Definitionen, Standards, Normen und Umrechnungsmethoden sowie die Möglichkeit der Vornahme von Korrekturen und der verbesserten Planung und Durchführung von Programmen und Projekten gehört;
c) die Abschätzung der Auswirkungen von Maßnahmen der Waldentwicklung und des Waldschutzes aus der Sicht bestimmter Schlüsselvariablen wie etwa Entwicklungszielen, Nutzen und Kosten, den Beiträgen der Wälder zu anderen Sektoren, dem Gemeinwohl, den Umweltbedingungen und der biologischen Vielfalt und gegebenenfalls ihrer Auswirkungen auf lokaler, regionaler und globaler Ebene, um die unterschiedlichen technischen und finanziellen Bedürfnisse der einzelnen Länder feststellen zu können;
d) die Erarbeitung nationaler Systeme für die Zustands- und Werterfassung forstlicher Ressourcen einschließlich der erforderlichen Forschungsarbeiten und Datenanalysen, in die möglichst die gesamte Palette der Holz- und Nichtholzprodukte und der forstlichen Dienstleistungen einbezogen werden soll, sowie die Einbindung der Ergebnisse in Pläne und Strategien und, sofern möglich, in die Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen und die gesamtwirtschaftliche Planung;
e) die Herstellung der erforderlichen sektorübergreifenden und programmspezifischen Verknüpfungen, einschließlich besserer Möglichkeiten des Zugriffs auf Informationen, um auf diese Weise in der Planung und Programmdurchführung einen ganzheitlichen Ansatz durchzusetzen.
f) Zuverlässige Daten und Informationen sind für diesen Programmbereich von entscheidener Bedeutung. Gegebenenfalls sollen sich die nationalen Regierungen in Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen bemühen, vorhandene Daten und Informationen kontinuierlich zu verbessern und ihren Austausch sicherzustellen. Zu den Hauptaktivitäten in diesem Zusammenhang gehören: Die Erfassung, die Zusammenführung und der Austausch vorhandener Informationen und die Ermittlung von Basisinformationen über Aspekte, die diesen Programmbereich betreffen. Die Vereinheitlichung der Methoden für Programme, in denen es um daten- und informationsrelevante Maßnahmen geht, damit deren Genauigkeit und Konsistenz gewährleistet ist. Die Durchführung von Sondererhebungen zum Beispiel über die Eignung von Flächen für Aufforstungsmaßnahmen und die Verstärkung der Forschungsunterstützung sowie die Schaffung besserer Zugriffs- und Austauschsmöglichkeiten bezüglich der erzielten Forschungsresultate.
Erarbeitung von Strategien zur Reduzierung der eine solche grenzüberschreitende Luftverunreinigung verursachenden Emissionen und ihrer Folgen.
In diesem Zusammenhang werden die Wälder zusammen mit den anderen natürlichen Ökosystemen genannt. In der Reihenfolge der Nennung stehen sie an erster Stelle. Hier besteht ein enger Zusammenhang zur Behandlung der Forstwirtschaft im Abschnitt 16.3 e). Die Biotechnologie, die als "Veränderung der DNS", also als Gentechnologie, definiert ist, soll vermehrt Anwendung in der Forstwirtschaft finden, "sowohl zur Steigerung der Erträge als auch zur effizienteren Nutzung von Forsterzeugnissen sowie zur Verbesserung von Aufforstungs- und Wiederaufforstungsverfahren". Aber auch hier gibt es einen deutlichen Vorrang für die Entwicklungsländer, indem "die Bemühungen in erster Linie auf Arten und Erzeugnisse ausgerichtet sein sollen, die in den Entwicklungsländern angebaut werden und insbesondere für diese Länder von Bedeutung sind".
Geht man davon aus, daß das Wasser für das 21. Jahrhundert der wichtigste bzw. kritischste Stoff ist, kommt dem Kapitel 18 ganz besondere Bedeutung zu. bezüglich der Wälder wird in diesem Kapitel auf die Notwendigkeit der Förderung von Forschungsarbeiten zur Untersuchung des Beitrags der Wälder zu einer nachhaltigen Entwicklung der Wasserressourcen.
Eine der großen Überraschungen der Agenda 21 besteht darin, daß sie zur Lösung der Energieprobleme die Kernenergie nicht in ihrem Katalog hat. Dafür setzt sie neben der Vermeidung von Energieverschwendung sehr stark auf die regenerativen Energieformen. Zur Förderung umweltverträglicher Energieversorgungs- und Verkehrssysteme in Städten und Gemeinden spricht die Agenda Entwicklungsländer und Industrieländer gleichermaßen an. Problematisiert werden allerdings auch hier für die Industrieländer vorrangig die großen Städte. Wörtlich heißt es in der Agenda 21:
In Abschnitt 7.47: "Für die Industrieländer als Hauptenergiekonsumenten ergeben sich energieplanerische und energiepolitische Erfordernisse, wobei es vor allem um den verstärkten Einsatz erneuerbarer und alternativer Energieträger und die Bewertung der Lebenszykluskosten heute üblicher Systeme und Verfahrenstechniken geht, aufgrund derer es in vielen Großstädten zu extremen Luftbelastungen durch Ozon, Feststoffpartikel und Kohlenmonoxid kommt. Als Gründe kommen in erster Linie technische Unzulänglichkeiten und ein steigender Brennstoffverbrauch aufgrund eines unrationellen Energieeinsatzes, einer hohen Bevölkerungs- und Industriedichte und einer rapide steigenden Zahl von Kraftfahrzeugen in Frage."
Und in Abschnitt 11.31 heißt es : "Erarbeitung nationaler Systeme für die Zustands- und Werterfassung forstlicher Ressourcen einschließlich der erforderlichen Forschungsarbeiten und Datenanalysen, in die möglichst die gesamte Palette der Holz- und Nichtholzprodukte und der forstlichen Dienstleistungen einbezogen werden soll...".
Auch wenn weder der Begriff Holz, noch die Begriffe Wald und Forst dort verwendet werden, kann es keinen Zweifel geben, daß in den Abschnitten 7.67 bis 7.69 über die Förderung umweltverträglichen Bauens u.a. Produkte des Waldes und insbesondere auch Holz gemeint sind. Abschnitt 7.69 sei hierzu in Auszügen zitiert:
"... sollen alle Länder nach Möglichkeit ... eine einheimische Baustoffindustrie entwickeln und ausbauen, die möglichst weitgehend auf Materialien aus vor Ort verfügbaren natürlichen Ressourcen zurückgreift; ... Programme ausarbeiten, deren Ziel der vermehrte Einsatz einheimischer Materialien in der Bauwirtschaft ist ... Normen und andere ordnungsrechtliche Maßnahmen einführen, die eine vermehrte Hinwendung zu einer ennergiesparenden Bauweise und Technik und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen in ökonomisch und ökologisch angemessener Form unterstützen...".
Als ein Beispiel für forstliche Dienstleistungen erwähnt die Agenda die Förderung einer umfassenderen Nutzung und Erzielung eines höheren wirtschaftlichen Beitrags der Waldgebiete durch Einbindung des Ökotourismus in die Waldbewirtschaftung und -planung. Dazu gehört auch die Förderung und Unterstützung der Wildbewirtschaftung sowie des Ökotourismus einschließlich Landbau und die Förderung und Unterstützung des Anbaus und der Kultivierung von Wildformen zur Verbesserung der ländlichen Einkommens- und Beschäftigungssituation, um auf diese Weise einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen zu sichern, der keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt hat;
Die Ziele und Verwaltungsmaßnahmen zur Nutzung der Wälder setzen die Auswertung von Daten und Informationen, die Vornahme von Durchführbarkeits- und Marktstudien sowie die Überprüfung technischer Informationen voraus.
Zu den einschlägigen Maßnahmen gehören:
a) die Untersuchung des Angebots von und der Nachfrage nach forst- und holzwirtschaftlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen, um gegebenenfalls ihre effiziente Nutzung zu gewährleisten;
b) die Durchführung von Rentabilitätsberechnungen und Durchführbarkeitsstudien einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen für die Errichtung von weiterverarbeitenden Betrieben für forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse;
c) die Untersuchung der Eigenschaften gegenwärtig zu wenig genutzter Arten mit dem Ziel einer verstärkten Förderung und Vermarktung;
d) die Unterstützung der Durchführung von Marktstudien für forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse mit dem Ziel, den Handel mit diesen Produkten zu fördern und Informationen zu sammeln;
e) die Erleichterung der Bereitstellung ausreichender Fachinformationen, um eine bessere Nutzung der forstlichen Ressourcen zu unterstützen.